Römertherme: Stadtrat durfte nicht die Ausschreibung aufheben
Boppard/Koblenz
Römertherme: Stadtrat durfte nicht die Ausschreibung aufheben
Boppard/Koblenz. Der Rat der Stadt Boppard durfte die Aufhebung einer europaweiten Ausschreibung zur Beteiligung an einer zu gründenden Badebetrieb- GmbH nicht beschließen, ohne den Grund hierfür nachvollziehbar anzugeben. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
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Boppard/Koblenz. Der Rat der Stadt Boppard durfte die Aufhebung einer europaweiten Ausschreibung zur Beteiligung an einer zu gründenden Badebetrieb- GmbH nicht beschließen, ohne den Grund hierfür nachvollziehbar anzugeben. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.