Boppard
Römertherme: Staatsanwaltschaft ist am Zug
In den vergangenen Jahren ihrer Existenz waren die Bopparder Bäder zwar technisch veraltet, aber noch in einem gepflegten Zustand. 2009 wurde das Freibad geschlossen, im Frühjahr 2010 das Hallenbad. Seitdem ringt die Politik mit harten Bandagen um die künftige Bad-Lösung.
Suzanne Breitbach

Boppard - Die Diskussion um die Bopparder Römertherme hat eine neue Dimension erreicht: Die Stadtverwaltung hat die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Stein des Anstoßes ist der von CDU-Ratsmitglied Valentin Bock erhobene Vorwurf der Untreue (unsere Zeitung berichtete).

Boppard – Die Diskussion um die Bopparder Römertherme hat eine neue Dimension erreicht: Die Stadtverwaltung hat die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Stein des Anstoßes ist der von CDU-Ratsmitglied Valentin Bock erhobene Vorwurf der Untreue (unsere Zeitung berichtete).

Hintergrund ist der von der Verwaltung auf die Tagesordnung der jüngsten Stadtratssitzung gesetzte Beschlussvorschlag, der „überplanmäßigen Mittelbereitstellung von 515.682 Euro“ zuzustimmen, damit die infolge des Stadtratsbeschlusses vom 15. Dezember 2008 beauftragte und erledigte Architektenleistung der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) abgerechnet und nach Prüfung der Rechnung bezahlt werden kann.

Ratsmitglieder von CDU und FWG monierten, dass nur die Leistungsphasen 1 und 2 vom Stadtrat genehmigt worden seien. Die Leistungsphasen 3 bis 5 habe der Bürgermeister eigenmächtig unterschrieben. Auch die Rückdatierung des im November 2010 vom Bürgermeister und Monte Mare unterschriebenen Vertrags über die Leistungsphase 5 – veranschlagt wurden 456.000 Euro netto – um zwei Jahre auf den 18. Dezember 2008 stieß bei CDU und FWG auf heftige Kritik – vor allem auch deshalb, weil erst kurz zuvor der Stadtrat beschlossen hatte, keine weiteren Planungsleistungen an Monte Mare zu vergeben. Bereits im November 2009 hatte der Stadtrat beschlossen, die Entscheidung über die Römertherme bis zur Haushaltsberatung 2010 zu vertagen. Beim Bürgerentscheid im März 2010 ist die Römertherme durchgefallen.Deshalb hätten aus Sicht von CDU und FWG nach November 2009 keine Planungsleistungen mehr erbracht werden dürfen.

In diesem Zusammenhang fiel der Vorwurf der Untreue. Für den Ersten Beigeordneten Heinz Bengart, der den Bürgermeister vom 21. Dezember bis 8. Januar vertrat, ist damit das Maß voll. Werde doch mit dieser Formulierung ein Strafrechtsvergehen des Bürgermeisters zumindest angedeutet. Aus diesem Grunde habe er den Leitenden Oberstaatsanwalt Horst Hund eingeschaltet und um Aufklärung gebeten, teilte Bengart unserer Zeitung mit. Aus seiner Sicht gibt es in der Sache selbst nichts mehr zu untersuchen. Zu allen Vorwürfen habe der Bürgermeister mehrfach Stellung bezogen. ADD, Dienstaufsicht, Gütestelle sowie Gemeinde- und Städtebund hätten allesamt die rechtliche Zulässigkeit des Handelns der Bopparder Stadtverwaltung bestätigt.

Für die in allen Abstimmungen unterlegene Ratsminderheit aus CDU, FWG und Grünen-Ratsmitglied Klaus Brager gibt es aber sehr wohl noch Aufklärungsbedarf. Wenige Tage nach der Stadtratssitzung beschwerte sich die CDU-Fraktion bei der Kommunalaufsicht über die Sitzungsleitung des Bürgermeisters und auch des Ersten Beigeordneten, weil sie einen Antrag zur Anhörung eines Sachverständigen – für solch einen Antrag nach § 35, Absatz 2 der Gemeindeordnung bedarf es lediglich eines Viertels der Ratsmitglieder – durch Mehrheitsbeschluss zunichte gemacht hätten. Dadurch fühlten sich die Mitglieder der CDU-Fraktion in ihren Rechten als Stadtratsmitglieder verletzt.

Aus Sicht der CDU darf der Beschluss des Stadtrats über die überplanmäßige Mittelbereitstellung von 515 682 Euro für die Ausführungsplanung zur Römertherme solange nicht in Kraft treten, bis der von der Minderheit gewünschte Sachverständige gehört wurde. Deshalb soll die Aufsichtsbehörde den Beschluss vorläufig aussetzen.

Ziemlich erstaunt lasen die Ratsmitglieder von CDU und FWG nun in der Niederschrift zur Ratssitzung, der Bürgermeister habe festgestellt, dass der Antrag mindestens die Zustimmung von acht Ratsmitgliedern erhalten habe. Deshalb werde wie beantragt eine Anhörung eines Sachverständigen in eine der nächsten Ratssitzungen erfolgen. Gegen diese Passage des Protokolls will die CDU nun Beschwerde einlegen. ww


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