Rechtslage ist nicht eindeutig
Rhein-Hunsrück-Kreis fördert Ganztagsschul-Bauten nicht
Der Erweiterungsbau der Grundschule in Kirchberg soll aufgestockt werden, um steigenden Schülerzahlen und den Anforderungen der Ganztagsförderung gerecht zu werden. Bauprojekte wie dieses will der Bund zu 70 Prozent über das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) bezuschussen.
Werner Dupuis

Nach der unklaren Situation die Kitabau-Förderung betreffend, steuern Landkreise und Gemeinden in Rheinland-Pfalz auf die nächste Streitfrage zu: Müssen sich die Kreise an den Kosten der Gemeinden für Schulbauten für die Ganztagsbetreuung beteiligen?

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Ab dem kommenden Schuljahr 2026/27 wird bundesweit jahrgangsweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen eingeführt. Um diesem gerecht werden zu können, muss auch im Rhein-Hunsrück-Kreis an der einen oder anderen Schule gebaut werden.

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