Hunsrück – Ein 68 Jahre alter Mann aus der Verbandgemeinde Kirchberg muss ins Gefängnis.
Der Rentner hat sich fünf Mal sexuell an kleinen Mädchen vergangen. In einem Fall blieb es beim Versuch. Das Landgericht Bad Kreuznach verurteilte den 68-Jährigen zu drei Jahren Haft. Der Mann hatte eine Achtjährige im Herbst 2005 aus der Nachbarschaft mitgenommen, um mit ihr Drachen steigen zu lassen. Während sich das Kind mit dem Flieger beschäftigte, legte sich der Angeklagte auf die Wiese und entblößte sein Geschlechtsteil.
Laut Anklage soll er das Mädchen dann zu sich gerufen, es am Arm gepackt und zu sich gezogen haben. Beabsichtigt sei gewesen, dass ihm das Mädchen an den Penis greift, gab der Angeklagte auf Nachfrage des Gerichts zu. Doch es blieb bei dem Versuch, denn das Kind trat ihm zwei Mal in sein Geschlechtsteil und konnte dann fliehen. Noch heute leide ihre inzwischen 15-jährige Tochter unter dem Übergriff, berichteten die Eltern. Albträume und Suizidgedanken seien besonders jetzt, im Vorfeld der Gerichtsverhandlung, wieder verstärkt aufgetreten.
Kein Einzelfall: Vom Sommer des vergangenen Jahres bis Juni 2010 verging sich der Rentner abermals an einem acht Jahre alten Mädchen. Eine Bewährungsstrafe, wie sie die Verteidigung anstrebte, sei bei diesen Tatvorwürfen nicht mehr möglich, stellte der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer in seiner mündlichen Urteilsbegründung fest. Das umfängliche Geständnis habe sich bereits strafmindernd auf das Urteil ausgewirkt. Erklärungen wurden nach Urteilsverkündung weder von Staatsanwaltschaft noch von der Verteidigung abgegeben. Weil der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist, befindet sich der Angeklagte auf freiem Fuß.