Erforderliche Formalien standen auf der Tagesordnung des fünften Verhandlungstags im Prozess vor dem Koblenzer Landgericht, in dem ein gebürtiger Bad Dürkheimer (54) angeklagt ist, beim Kauf eines Reiterhofs im Rhein-Hunsrück-Kreis ein älteres Ehepaar (79 und 86) betrogen zu haben. Außerdem soll der Mann von Bankkonten der Senioren, für die er eine Vollmacht besaß, rund 550.000 Euro veruntreut haben.
Wie die Vorsitzende der 12. Großen Strafkammer, Richterin Anne Werner, erklärte, handelte es sich diesmal um einen sogenannten Sprungtermin. Zwischen zwei Verhandlungstagen eines Prozesses darf eine Frist von drei Wochen nicht überschritten werden. Sonst muss das Verfahren wieder von vorn beginnen.