In der Ratssitzung stellte der Düsseldorfer Fachanwalt Clemens Antweiler sein Gutachten zur Frage des Bestandsschutzes auf der Trasse vor. Wie der Experte für Verwaltungs- und Vergaberecht erläuterte, zweifelt er diesen Bestandsschutz, den die DB Netz AG für die Strecke gegenüber der Verbandsgemeinde proklamiert, erheblich an. Antweiler stellte dem Rat auch mögliche juristische Schritte vor. Unter anderem könnte dies ein Weg sein, im Mittelrheintal für mehr Lärmschutz zu sorgen (weiterer Bericht folgt). vb
Läge eine sogenannten Planfeststellung im Sinne neuerer Gesetzgebung nicht vor, beziehungsweise wurde für die Trasse nicht vorgenommen, dann könnte die Bahn nicht mehr nach alten Immissionsschutzrichtlinien verkehren, sondern nur nach aktuellen Lärmschutzmaßgaben. Und dies bedeutet: Es muss leiserwerden.