Kommunalaufsicht: Wolfgang Spitz und Rudolf Bersch hätten in Boppard zu zwei Jahresabschlüssen nicht mitstimmen dürfen
Prüfung der Kommunalaufsicht: Abstimmungen in Bopparder Rat und Ausschuss müssen wiederholt werden
Die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung erklärt, dass für den ehemaligen Ortsvorsteher von Bad Salzig, Wolfgang Spitz, im Hinblick auf die Vorfälle um den Alten Bahnhof ein Interessenkonflikt bestanden habe, weshalb er nicht an der Abstimmung über die Entlastung des Bürgermeisters hätte teilnehmen dürfen.
Suzanne Breitbach

Boppard. Eine Prüfung der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung hat ergeben, dass jeweils ein Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) sowie des Stadtrates Boppard ungültig sind und die entsprechenden Tagesordnungspunkte neu abgestimmt werden müssen. Darüber informiert die Kreisverwaltung in einem Schreiben, das den Sitzungsunterlagen für den Hauptausschuss am Dienstag, 30. März, angehängt ist.

Grund für die Ungültigkeit: Wolfgang Spitz (CDU-Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses) und Rudolf Bersch (CDU, Ortsvorsteher von Buchholz) hätten wegen Sonderinteressen nicht an den Abstimmungen teilnehmen dürfen, wie die kommunalaufsichtliche Prüfung ergeben hat. Die Prüfung beantragt hat Jürgen Pörsch (SPD), Mitglied in Stadtrat und RPA, Ortsvorsteher von Oppenhausen.

Bei den Beschlüssen ging es zum einen um die Prüfung der Jahresrechnung 2017 im RPA. Hierzu hatte Ausschussmitglied Jürgen Pörsch (SPD) den Antrag gestellt, die sogenannte Küchenkasse Bad Salzig (wir berichteten) in die Prüfung einzubeziehen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, unter anderem mit der Stimme des Ausschussvorsitzenden Spitz. „Die Einbeziehung der Vorfälle in Bezug auf die Vermietung des Gemeinschaftshauses Alter Bahnhof in die Rechnungsprüfung, die in der Zeit des Ortsvorstehers Wolfgang Spitz zutage getreten sind, betreffen daher eindeutig Vorgänge, die zu einer Interessenkollision bei Herrn Spitz in seiner Funktion als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses einerseits und Ortsvorsteher von Bad Salzig andererseits führen“, schreibt die Kreisverwaltung. „Es besteht daher die Besorgnis, dass Entscheidungen nicht mehr uneigennützig und gemeinwohlorientiert getroffen worden sind. Unstreitig ist diese Kassenführung auch nicht erst durch die Auflösung der Kasse im Jahr 2020 für den Jahresabschluss 2020 von Bedeutung, sondern gerade auch für die Rechnungsabschlüsse der Jahre, in denen die Kasse tatsächlich geführt wurde. Von daher auch für die aktuell geprüfte Jahresrechnung 2017.“ Laut Kreisverwaltung lagen somit für Spitz Ausschließungsgründe vor, wegen derer er nicht an der Beratung und Entscheidung in der Sache hätte mitwirken dürfen.

Diese Ausschließungsgründe für den CDU-Fraktionsvorsitzenden sieht die Kreisverwaltung auch für den Tagesordnungspunkt 3 der Stadtratssitzung vom 21. Dezember des vergangenen Jahres, die „Festsetzung des geprüften Jahresabschlusses 2016 und Beschlussfassung über die Entlastung“.

Prüfung: Barkasse in Buchholz?

Die Kreisverwaltung prüfte auch, ob bei Rudolf Bersch Sonderinteresse bestand. Er habe bei der Abstimmung des vorläufigen Prüfungsberichtes 2017 teilgenommen. Dabei ging es laut dem Schreiben der Kreisverwaltung „unter anderem auch um die Existenz einer rechtswidrigen, von ihm als Ortsvorsteher des Ortsbezirkes Buchholz geführten Barkasse für das Dorfgemeinschaftshaus in Buchholz“. Weil Rudolf Bersch in seiner Funktion als Ortsvorsteher von Buchholz unmittelbar selbst betroffen gewesen sei, hätten auch bei ihm Sonderinteressen in dieser Sache vorgelegen. Gleiches gelte für die oben genannte Abstimmung im Stadtrat. Wörtlich schreibt die Kreisverwaltung: „Auch hier lag eine Interessenkollision vor, die zu der berechtigten Besorgnis führt, dass er seine Entscheidungen nicht uneigennützig und gemeinwohlorientiert getroffen hat.“ Dementsprechend hätten auch für Rudolf Bersch Ausschließungsgründe vorgelegen, sodass dieser an der Beratung und Abstimmung der besagten Tagesordnungspunkte im RPA und im Stadtrat nicht hätte mitwirken dürfen.

Rederecht entzogen

In einem dritten Punkt hat sich die Kreisverwaltung mit der Frage beschäftigt, ob der Erste Beigeordnete Helmut Schröder (CDU), der zum Tagesordnungspunkt 3 den Vorsitz der Stadtratssitzung innehatte, Pörsch hätte das Wort entziehen dürfen (wir berichteten). Dazu hatte die Kreisverwaltung Schröder um eine Stellungnahme gebeten. Seine Ausführungen, „wonach er das Rederecht wegen Abweichungen vom Beratungsgegenstand entzogen hat, können nicht überzeugen“, teilt die Kreisverwaltung mit. Nach den vorliegenden Stellungnahmen und dem von Pörsch vorgelegten Redekonzept habe der Wortbeitrag in engem Zusammenhang mit der Abstimmung über diesen Tagesordnungspunkt gestanden. Pörschs Ausführungen hätten das Sonderinteresse von Spitz und Bersch aufgezeigt, sie hätten dementsprechend von der Abstimmung aus-geschlossen werden müssen. „Unseres Erachtens hätte das Rederecht nicht entzogen werden dürfen“, schließt das Schreiben der Kreisverwaltung.

Mit dem Beschluss vom 21. Dezember wurde Bürgermeister Walter Bersch für das Haushaltsjahr 2016 die Entlastung in den Punkten Reisekosten und Rechtsanwaltskosten verwehrt – entgegen dem Beschlussvorschlag, auf Antrag von Rudolf Bersch und mit einer knappen Mehrheit von 16 zu 15 Stimmen (wir berichteten). Bei einer erneuten Abstimmung könnte sich ohne die Stimmen von Wolfgang Spitz und Rudolf Bersch also ein anderes Abstimmungsergebnis ergeben.

Von unserem Redakteur Philipp Lauer

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