Ständige Fortschreibungen der Flächennutzungspläne, um Rechtssicherheit zu erlangen, sind dafür notwendig. Die Ausweisung von Flächen für Photovoltaikanlagen (PV) in den Gemeinden Braunshorn, Michelbach, Korweiler und Lahr, und die Verabschiedung eines Kriterienkatalogs für Freiflächenanlagen standen kürzlich auf der Tagesordnung des Kastellauner Verbandsgemeinderates.
Im Rahmen der öffentlichen Förderung von regenerativer Energie, sind bei neuen Windrädern und in der offenen Landschaft stehenden PV-Anlagen erhebliche finanzielle Einnahmen für die häufig klammen Kassen der Kommunen an den jeweiligen Orten zu erwarten. Das schafft auch Begehrlichkeiten in den Kommunen. Von ursprünglich fast 100 Hektar, die für FPV-Anlagen im Kastellauner Land vorgesehen waren, sind nach Berücksichtigung aller Ausschlusskriterien insgesamt 44,2 Hektar übrig geblieben. 15,1 Hektar groß ist ein Areal in der Gemeinde Braunshorn, das in Sichtweite zum Schinderhannesradweg bei Ebschied liegt. Zwei Flächen mit insgesamt 14,6 Hektar sollen in der Gemarkung Michelbach mit Photovoltaik-modulen zugebaut werden. In Korweiler sind nach Prüfung aller Kriterien von ursprünglich mehr als 20 Hektar noch 9 Hektar übrig geblieben. Im Genehmigungsverfahren am weitesten fortgeschritten ist das PV-Feld in Lahr mit einer Größe von 5,5 Hektar.
Flächen in Landschaft einbinden
Möglichst einheitlich und ökologisch nachhaltig sollen sich die jetzt in den fünf Genehmigungsverfahren befindlichen, und alle zukünftigen Freiflächen-Photovoltaikanlagen in die Natur und Landschaft der VG Kastellaun einbinden. Das steht in der Präambel eines Kriterienkatalogs, der zuerst vom Hauptausschuss der VG vordiskutiert, und jetzt vom VG-Rat einstimmig bei zwei Enthaltungen verabschiedet wurde.
Festgeschrieben wurde darin, dass die Gesamtfläche von 100 Hektar VG-weit nicht überschritten werden darf. Aktuell sind vier FPV-Anlagen in der VG Kastellaun am Netz: 7 Hektar in Leideneck, 5,4 Hektar in Gödenroth, 13,4 Hektar in Hasselbach und 13 Hektar in Mastershausen. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan in Krastel mit einer Größe von 3,7 Hektar wurde bisher nicht realisiert. Summa summarum sind das 42,5 Hektar. Neue Anlagen dürfen die Größe von 20 Hektar nicht überschreiten.
Grundsätzlich ausgeschlossen für die Stromerzeugung aus Sonnenkraft sind alle vom „Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald“ ausgewiesenen Flächen, die von der Landwirtschaft genutzt werden. Ausnahmsweise sollen FPV-Anlagen zulässig sein, sofern maximal 25 Prozent – also ein Viertel – der beanspruchten Gesamtfläche innerhalb der „Vorrangfläche Landwirtschaft“ liegen. In diesem Fall ist eine Einzelfallprüfung über ein vereinfachtes raumordnerisches Verfahren notwendig beziehungsweise ein Zielabweichverfahren von den Intentionen der Landesplanung erforderlich.
Ertragsmesszahl ausschlaggebend
Ein Ausschluss gilt immer auch dann, wenn die Fläche des Solarparks im Mittelwert eine durchschnittliche Ertragsmesszahl von mehr als 38 aufweist. Die Ertragsmesszahl drückt die natürliche Ertragsfähigkeit einer Ackerfläche aus. Mit diesem Passus sollen alle qualitativ besseren Böden noch einen besonderen Schutz vor dem Überbauen erhalten.
Die Art und Weise der Einfriedung ist in dem Kriterienkatalog ebenfalls geregelt. Die Zäune sollen so gebaut sein, dass sie für Kleintiere und Bodenbrüter durchlässig sind. Vor dem Zaun müssen Heckenstreifen mit heimischen Gehölzen gepflanzt werden. Wenn ein in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde befindlicher Rad- oder Wanderweg an dem geplanten Photovoltaikfeld vorbeiführt, muss eine Stellungnahme der Tourist-Information Kastellaun eingeholt werden. Außerdem soll bei Flächenausweisungen für weitere FPV-Anlagen das Projekt vom jeweiligen Ortsbürgermeister oder dem Ortsvorsteher den Mitgliedern des Verbandsgemeinderats in einer Sitzung vorgestellt werden.
Neuer Manager für Klimaschutz
Vertagt auf die kommende Sitzung wurde wegen fehlender Information die Beteiligung an der noch zu gründenden „Kommunalen Klärschlammverwertung Rhein-Hunsrück-Kreis“. Vorgestellt hat sich den Ratsmitgliedern und anwesenden Ortsbürgermeistern und Ortsvorstehern Ralf Steffen, der neue Klimaschutzmanager der VG Kastellaun (Bericht folgt).