Wackelt neue Richtlinie?
Pfalzfeld will Kita-Förderung vom Kreis widersprechen
Die Kita Zwergenstübchen Pfalzfeld soll umgebaut und erweitert werden. Dafür hat die Ortsgemeinde Förderung unter anderem beim Rhein-Hunsrück-Kreis beantragt.
Markus Kilian

Der Rhein-Hunsrück-Kreis steht vor einer ganzen Reihe an Kitabauprojekten, die nach einem Urteil des OVG mit 40 Prozent der Kosten zu fördern sind. Schon beim ersten größeren Zuwendungsantrag für die Kita Pfalzfeld beginnt es zu knirschen.

Der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Hunsrück-Kreises hat der Förderung für den Umbau und die Sanierung der Kindertagesstätte „Zwergenstübchen“ zugestimmt. An der Sitzung nahm auch der Pfalzfelder Ortsbürgermeister Rainer Steeg teil. Er drückte seinen Unmut über die Bedingungen der Förderung aus und kündigte an, die Gemeinde werde den Beschluss prüfen und voraussichtlich Widerspruch dagegen einlegen.

Im Frühjahr hatte der Kreis die Förderrichtlinie für Kitabauten neu gefasst, nachdem ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz festgelegt hatte, dass Landkreise sich mit 40 Prozent an den Baukosten zu beteiligen haben. Nach der Zuwendung für die Waldkita in Halsenbach, die mit rund 14.600 Euro noch überschaubar ausfiel, ist die Förderung für Pfalzfeld die erste Zuwendung nach den neuen Richtlinien für eine klassische Kindertagesstätte, bei der es um zuwendungsfähige Kosten im Millionenbereich geht.

Das Bestandsgebäude der Kita „Zwergenstübchen“ soll kernsaniert, umgebaut und erweitert werden. Insgesamt sollen 170 Quadratmeter neue Fläche für Funktionsräume und ein Leitungsbüro entstehen. Die Kosten werden laut dem Antrag der Ortsgemeinde Pfalzfeld auf 3,2 Millionen Euro geschätzt. Mit dem Umbau werden letztlich dem Bedarfsplan entsprechend fünf zusätzliche Plätze geschaffen und die Anforderungen des Kita-Zukunftsgesetzes erfüllt, wie aus den Sitzungsunterlagen hervorgeht.

Das Bauamt beim Kreis habe den Antrag der Gemeinde geprüft, berichtete Dezernent Michael Gutenberger, und dabei zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 2,1 Millionen Euro festgestellt. Die Gemeinde hat zudem Landesförderung in Höhe von 655.500 Euro beantragt sowie 832.893 Euro KfW-Förderung. Die nicht durch dritte gedeckten Kosten belaufen sich also auf 617.416 Euro. Davon 40 Prozent und somit die vorgesehene Förderung durch den Rhein-Hunsrück-Kreis sind 246.966 Euro.

Bei 1,5 Millionen Euro Kosten gestartet

„Wir investieren voraussichtlich am Ende knapp vier Millionen Euro in die Erweiterung und haben dabei keinen Schnickschnack vorgesehen“, sagte Ortsbürgermeister Steeg. Man sei einmal bei geschätzten Kosten von 1,5 Millionen gestartet. „Das Land setzt hohe Standards, deckelt aber die Förderung, weil nicht genug Geld da ist, es ist ein Dilemma. In dem Urteil steht nichts von einfachen Baustandards. Dafür kann man keine Kita bauen und erst recht die energetischen Standards nicht einhalten. Das widerspricht sich meines Erachtens“, sagt Steeg.

Die Kita in Pfalzfeld tragen die Orte Niedert, Thörlingen, Mühlpfad, Badenhard, Utzenhain, Birkheim und Norath mit. „Wir werden den Beschluss prüfen und voraussichtlich Widerspruch einlegen. Bauen müssen wir und wir wollen auch nicht davor zurückschrecken.“

„Es gibt Gemeinden, die schaffen es, den einfachen Baustandard bei ihren Einrichtungen einzuhalten, andere geben annähernd das Doppelte aus.“
Dezernent Michael Gutenberger

„Es gibt Gemeinden, die schaffen es, den einfachen Baustandard bei ihren Einrichtungen einzuhalten, andere geben annähernd das Doppelte aus“, sagt Dezernent Gutenberger. Kommunen, die es sich leisten können, könnten so bauen. „Aber der Kreis wird das nicht fördern.“ Die Entscheidung, den einfachen Baustandard bei der Förderung zu berücksichtigen, hätten die Kreisgremien getroffen. Dies gelte im Übrigen nur für die bloßen Baukosten, nicht für die Kosten für die Ausstattung der Einrichtung.

Für die ehrenamtlichen Ortsbürgermeister mit einer kommunalen Kita im Ort sei das eine große Belastung, machte Steeg deutlich. „Es ist kein Wunder, wenn viele Bürgermeisterstellen unbesetzt sind.“ Mit dem Bauen sei es letztlich nicht getan. Hinzu kommen die Aufgaben als Arbeitgeber von einem guten Dutzend Mitarbeiter. In Zeiten großen Fachkräftemangels sei das besonders herausfordernd. So habe es in Pfalzfeld kürzlich aus persönlichen oder familiären Gründen der Mitarbeiterinnen Personalwechsel gegeben. Mehr oder weniger von heute auf morgen habe man vier Stellen neu besetzen müssen. Das habe man mittlerweile glücklicherweise auch geschafft. Das Beispiel zeige aber, wie viel Engagement von ehrenamtlichen Ortsbürgermeistern abverlangt werde. Das könne jemand mit einem Vollzeitjob kaum noch leisten, sagt Steeg.

Die neue Förderrichtlinie für Kitabauten

Im Kern sieht die Richtlinie eine Förderung von 40 Prozent der nicht anderweitig geförderten, zuwendungsfähigen Kosten. Darunter fallen die Kosten für Neubauten, Erweiterungen, Ersatzbauten und Umbauten und deren erstmalige Ausstattung. Weiter regelt die Richtlinie, dass für die Ermittlung der förderfähigen Kosten der einfache Baustandard entsprechend dem aktuellen Baukostenindex angelegt wird. Das entspricht einem Preis von 2075 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche. Nicht förderfähig hingegen sind Ausgaben für Grunderwerb, Erschließung, Finanzierung, für Anlagen zur Erzeugung und Speicherung regenerativer Energien, die laufende Unterhaltung sowie Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen. Auch Kosten für die Auslagerung während der Bauarbeiten, etwa der Kauf oder die Miete von Containern oder Gebäuden, werden nicht bezuschusst.

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