Die Petition der Todenrother wurde von 1816 Menschen unterschrieben. Den formulierten Widerspruch übergab Neuls ausgedruckt und gebündelt an Landrat Marlon Bröhr mit der Aufforderung, der Rhein-Hunsrück-Kreis müsse seinen eigenen Ermessensspieleraum nutzen und als zuständige Behörde die Genehmigung für die drei neuen Windkraftanlagen verweigern.
In dem kleinen Dorf in der Verbandsgemeinde Kirchberg stieß die Resolution auf uneingeschränkte Zustimmung. Nur zwei Einwohner verweigerten die Unterschrift, die restlichen Todenrother unterzeichneten die Protestnote. 1426 der insgesamt 1816 Unterschriften stammen von Bürgern aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis.
Besonders empört sind die Todenrother darüber, dass die drei neuen Windräder in dem einzigen noch windkraftfreien Korridor in der unmittelbaren Peripherie ihres geliebten Dorfes entstehen sollen. Punktgenau auf dem gesetzlich vorgesehenen Mindestabstand, sodass die ohnehin schon vorhandene Belastung der Einwohner durch das ständige Rauschen der bestehenden Anlagen noch intensiver werde. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es dann vollkommen egal sei, aus welcher Richtung der Wind wehe, da die Geräusche ständig vorhanden seien, ist dies nicht mehr hinnehmbar für Bürgermeister Neuls und für fast alle Einwohner nicht mehr akzeptabel.
Kritisiert wird in der Resolution der „wunderbare Anblick der Spargel am Tag und das Blinklichtfestival in der Nacht“. „Was mag wohl ein Tourist denken, der sich der von der Kreisverwaltung so gepriesenen Urlaubsregion im ,gelobten Land’ nähert?“ Dies ist für die Urheber der Resolution gegen die Windräder mehr als nur eine rhetorische Frage.
Durch die beantragten Windräder wären die Gemeinden Kappel, Kludenbach, Metzenhausen und Todenroth von Windrädern umzingelt. Freie Sichtachsen, zu welchen es mittlerweile Urteile quer durch Deutschland gibt, wären in diesen Orten nahezu nicht mehr vorhanden. Auch die Dörfer Schwarzen, Ober Kostenz, Würrich, Belg und Rödelhausen kämen „in den Genuss“ der neuen Anlagen, heißt es weiter.
„Wir sind nicht grundsätzlich gegen Windräder, jedoch denken wir, dass unsere Umgebung, die Verbandsgemeinde Kirchberg und auch der Rhein-Hunsrück-Kreis seine Schuldigkeit getan hat. Die Vorgaben der Energiewende werden auf dem Hunsrück um ein Vielfaches übertroffen“, sagte Ortsbürgermeister Neuls, der gemeinsam mit der Beigeordneten Julia Zimmer die Petition an Landrat Bröhr übergab. Es müsse nicht zwingend jede in einem Flächennutzungsplan ausgewiesene Windkraftvorrangfläche auch tatsächlich bebaut werden. Man habe das Gefühl, die von der Bauaufsicht geforderten Gutachten würden so lange um- und schöngerechnet, bis eine Genehmigung möglich sei, erklärte Neuls. Auf negative Stellungnahmen der Gemeinderäte Todenroth und Kappel sowie der Verbandsgemeinde Kirchberg und Beschwerden einzelner Bürger habe die Kreisverwaltung in Simmern aber bis dato nicht reagiert.
„Zeigen Sie als zuständige Verwaltung uns, dass Sie Ihre Bürger ernst nehmen. Eine weitere Invasion der Windmühlen ist von einer großen Zahl der betroffenen Bürger nicht gewollt und nicht mehr ertragbar“, sagte Neuls und erinnerte Bröhr an seine Aussage, die er 2015 in Bezug auf einen weiteren Ausbau der Windkraft im Rhein-Hunsrück-Kreis getätigt hatte: „Es kommt der Tag, da muss man zusammen den Mund aufmachen und sagen: Es reicht!“
„Ich habe großes Verständnis für ihre Anliegen“, bekundete Landrat Bröhr gegenüber den Vertretern aus Todenroth. Die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde müsse sich jedoch bei ihren Entscheidungen – beispielsweise bei der Bewertung von Gutachten zum Naturschutz – ausschließlich an Regeln und Vorgaben halten, die alle nicht von der Kreisverwaltung gemacht wurden. Diese Entscheidungen müssten juristisch hieb- und stichfest und natürlich überprüfbar sein. Dies sei in vielen Verfahren auch so praktiziert worden. Zuständig bei der Ausweisung der Potenzialflächen für die Windenergie sei der jeweilige Verbandsgemeinderat. In der Fortschreibung der Flächennutzungspläne würden von ihm die dafür geeigneten Flächen festgelegt. Hier gebe es eine Möglichkeit der Reduzierung oder auch die Rücknahme von Standorten. Großen Einfluss hätten auch die Ortsgemeinden selbst.