Sie hatte das weiße „Einlegeblatt für den Impfnachweis“ vom Arzt in Empfang genommen, das unten mit Datum, Stempel, Unterschrift des Impfarztes und dem Aufkleber über den verabreichten Impfstoff versehen war. Nur: Die darüber befindlichen Zeilen mit Angaben zur Person und den persönlichen Daten der Geimpften waren nicht ausgefüllt. Das hatte der Impfarzt offenbar übersehen.
„Ich habe praktisch ein Blanko-Zertifikat ausgestellt bekommen, mit dem ich bei der Apotheke meinen digitalen Nachweis bekommen sollte“, berichtet die Frau, deren Name unserer Redaktion bekannt ist, den wir aber aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes an dieser Stelle nicht nennen. „Abgesehen davon, dass mein Apotheker natürlich mit diesem wertlosen Einlegeblatt keinen digitalen Nachweis erzeugen kann, ist dem Weiterverkauf und den Fälschungen von Impfbescheinigungen damit Tür und Tor geöffnet. Unfassbar“, sagt die Frau.
Gesundheitsamt bestürzt über peinlichen Fehler
Sie wendete sich ans Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück. Dort war man bestürzt über den peinlichen Fehler. Der Frau wurde einen Tag nach ihrer Impfung dann erneut ein Nachweis ausgestellt, diesmal ein richtiger mit allen Angaben.
Passiert ist das Ganze offenbar durch die Unachtsamkeit des Impfarztes, der gegenüber der Kreisverwaltung einräumte, es habe wohl „einige wenige Fälle“ gegeben, bei dem ihm das Missgeschick passiert sein könnte. Wie Dezernentin Sandra Zilles von der Kreisverwaltung auf Nachfrage unserer Zeitung beteuerte, sei es nicht genau nachvollziehbar, wie viele Blanko-Impfnachweise der betreffende Impfarzt letztendlich an dem Mittwochnachmittag, an dem 382 Impfungen erfolgt seien, ausgestellt habe. Sofort nachdem sich die Frau beim Gesundheitsamt gemeldet habe, sei man der Sache nachgegangen, ohne aber beziffern zu können, um wie viele Fälle es sich konkret handele.
Verwaltungsmitarbeiter füllen aus
Gleichzeitig habe man die Abläufe im Impfzentrum angepasst, um solche Fehler künftig auszuschließen. „Wir haben die Anweisung ausgegeben, dass nur noch die Kräfte der Verwaltung für das Ausfüllen der Nachweise zuständig sind“, sagt Zilles. Die persönlichen Angaben auf den Nachweisen müssen die Impflinge gegenüber den Verwaltungsangestellten machen, diese tragen sie dann ein, und erst dann dürfen die Leute damit zur Impfung gehen. Nach dem Piks muss noch abgestempelt und das Zertifikat vom Arzt unterschrieben werden, und der Nachweis ist komplett.
„So etwas darf nicht passieren, es ist aber leider passiert“, bedauert die Erste Kreisbeigeordnete Rita Lanius-Heck den Vorfall. Sie selbst hatte sich am Mittwochnachmittag darüber informiert, wie die Impfungen im reaktivierten Impfzentrum ablaufen. „Ich war hoch zufrieden, dass wir das Ganze so hingekriegt haben. Der Eindruck, den ich gewonnen habe, war, dass die Impfungen sehr ruhig und reibungslos abgelaufen sind. Es ist schade, wenn durch so einen Fehler das Ganze in Verruf geraten würde. Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung haben wirklich einen guten Job gemacht, um den Ablauf der Impfungen in so kurzer Zeit zu ermöglichen“, sagt Lanius-Heck und räumt ein: „So ein Fehler schmerzt natürlich.“
Eintragungen im Impfbuch
Auf die Frage unserer Zeitung, warum man überhaupt Einlegeblätter fürs Impfbuch für die Nachweise verwendet und die Einträge nicht gleich im Impfbuch vornimmt, erklärt Dezernentin Zilles, dass man künftig auch Eintragungen im Impfbuch vornehmen werde. Als es mit den ersten Impfungen gegen Covid-19 seinerzeit losgegangen sei, habe es eine Anweisung aus dem Gesundheitsministerium gegeben, wonach die Nachweise per Einlegeblatt erfolgen sollten. Ein Grund war offenbar, dass manche Personen die gefalteten orangefarbenen Impfbücher zwar dabei hatten, diese aber nicht mehr als solche erkennbar gewesen seien. Andere wiederum besaßen gar kein Impfbuch oder hatten es nicht zur Impfung mitgebracht. Jetzt werde man künftig im Rhein-Hunsrück-Kreis auch dazu übergehen, Einträge im Impfbuch vorzunehmen, erklärte Zilles.