Die erwirtschafteten Parkgebühren auf selbstständigen Flächen, hier zu sehen das P1, muss die Stadt Boppard ab 2027 versteuern. Martin Boldt
Um eine Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden, muss Boppard ab 2027 Umsatzsteuer auf Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung an das Finanzamt abführen. Um den Haushalt nicht zu belasten, sollen die Mehrkosten von den Bürgern getragen werden.
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Es ist eine Entscheidung mit viel Konfliktpotenzial und ohne wirkliche Profiteure: Die Stadt Boppard wird die Gebühren für einen Großteil der von ihr bewirtschafteten Parkflächen zum 1. Januar 2027 um etwa 20 Prozent erhöhen. 22 Ratsmitglieder stimmten für die Vorlage, sieben Mitglieder aus dem Lager der SPD votierten gegen das Vorhaben.