Nacktfotos von Teens gefordert
Pädophiler aus dem Hunsrück muss mehrere Jahre in Haft
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern - dies hatte die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach einem Mann aus dem Hunsrück vorgeworfen. Nun ist das Urteil gefällt worden.
Andreas Nitsch

Er hatte einst seine 13-jährige Tochter sexuell missbraucht, saß deswegen mehrere Jahre im Gefängnis. Wieder in Freiheit, nahm der 53-Jährige aus dem Hunsrück trotz Verbots Kontakt zu sehr jungen Mädchen auf, wollte sie treffen, um Sex zu haben. 

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Ein 53-jähriger Hunsrücker hatte in verschiedenen Chatforen immer wieder Kontakt zu sehr jungen, mitunter erst elf Jahre alten Mädchen aufgenommen. Er hatte sich als viel jünger ausgegeben und die Teenies aufgefordert, Nacktbilder von sich zu machen und ihm zu schicken. Und er wollte sich mit ihnen sogar zum Geschlechtsverkehr treffen. Nun hat das Landgericht Bad Kreuznach den einschlägig Vorbestraften wegen dieser Vergehen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Außerdem wurde die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

„Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern“ war während der sechs Prozesstage auf der Infotafel draußen auf dem Flur vor dem Sitzungssaal sieben des Landgerichts Bad Kreuznach zu lesen, wenn sich die 5. Strafkammer mit den Delikten des 53-jährigen Angeklagten, der sich bis dato in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rohrbach befunden hat, befasste. Der Beschuldigte ist beileibe kein unbeschriebenes Blatt. Der Angeklagte steht nach Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen seit dem Jahr 2021 unter Führungsaufsicht. Unter anderem war ihm die strafbewehrte Weisung erteilt worden, keinen Kontakt zu minderjährigen Mädchen aufzunehmen.

Gegen diese Weisung hat der Angeklagte – davon ist das Gericht mittlerweile überzeugt – im vergangenen Jahr in zehn Fällen verstoßen, indem er über das Internet Kontakt zu insgesamt zehn Mädchen unter 18 Jahren aufgenommen und mit ihnen gechattet hat. In zwei weiteren Fällen, die sich im Sommer 2024 zugetragen haben, hat der Angeklagte über Internetplattformen wie Snapchat, WhatsApp und TikTok Kontakt zu einem damals zwölf Jahre alten Mädchen und zu einer 13-Jährigen aufgenommen und sie jeweils gefragt, ob sie sich mit ihm treffen wollen, um sexuelle Handlungen mit ihm vorzunehmen.

Mehr als zehn jugendliche Zeuginnen sind vor Gericht – teils per Videoaufnahme – gehört worden und haben die Vorwürfe von Dominik Radzivilovskij, dem Vertreter der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, untermauert. Auch mehrere Polizeibeamte traten in den Zeugenstand, darunter ein Experte, der 150.000 Bilddateien und 3000 Chatverläufe auf dem Mobiltelefon des Angeklagten analysiert hatte. Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren eine 15-Jährige. Sie hatte von einer zwölfjährigen Freundin erfahren, dass der 53-Jährige mit der Jüngeren „intimen Körperkontakt haben“ wollte und sogar ein Treffen mit dem Mädchen verabredet hatte, um es von zu Hause abzuholen und seine Pläne umzusetzen. Die 15-Jährige schaltete trotz Protesten ihrer Freundin einen Lehrer und der die Polizei ein.

Befragt zu den Beweggründen seiner Taten, verlor sich der Hunsrücker in abenteuerlich anmutende Entschuldigungen und Behauptungen, sprach von einem ominösen pädophilen Bekannten, vor dem er die jungen Mädchen habe beschützen wollen. An viele der Vorwürfe könne er sich nicht mehr erinnern, andere entsprächen nicht der Wahrheit, erklärte er im Prozessverlauf der Vorsitzenden Richterin Annegret Werner. Der Sachverständige Daniel Turner beschrieb den Angeklagten als „kindlich und naiv“, er verliere sich in Ausflüchte und mache Opfer oder die Umstände dafür verantwortlich. Laut Turner war sich der 53-Jährige der Tragweite seiner Handlungen und auch der Auswirkungen auf die Opfer nicht bewusst.

Die Beziehungsgestaltung des Angeklagten sei „vollkommen gestört“. Dies zeige unter anderem seine Aussage im Prozess um den sexuellen Missbrauch seiner damals 13-jährigen Tochter, als er sagte, er sei verliebt in sie und wolle eine Beziehung mit ihr führen. Das Rückfallrisiko schätzte der Sachverständige als hoch ein. Dafür sprächen die hohe Tatfrequenz, die Eskalation der Taten und die Projektion seines Fehlverhaltens auf andere oder die Opfer und die Umstände. Die pädophile Neigung sei nicht wegzutherapieren, allerdings sei es möglich, die Kontrolle über diese Neigungen zu erlangen. Der Beschuldigte würde bei diesem Bestreben eher von der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus profitieren als von einer Sicherungsverwahrung.

Dieser Meinung war wohl auch die 5. Strafkammer des Landgerichts und sah von einem Vorbehalt der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung ab. D ie Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie den Vorbehalt der Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung beantragt. Der Verteidiger des Angeklagten hielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für ausreichend. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Rechtsmittel sind nicht eingelegt worden.

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