„Bei dem Angeklagten besteht ein hohes Rückfallrisiko.“ Das sagte der Sachverständige Daniel Turner am fünften Prozesstag über den 53-jährigen Mann aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis, der sich derzeit wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Bad Kreuznach verantworten muss. Gleichwohl sind einige der Anklagepunkte nach dem Abschluss der Beweisaufnahme relativiert beziehungsweise abgemildert worden.
Insgesamt zwölf Delikte werden dem Beschuldigten zur Last gelegt. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rohrbach. Der Mann ist zuvor bereits zweimal wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden, saß deswegen mehrere Jahre in Haft. Seit 2021 steht er unter Führungsaufsicht. Er soll im Jahr 2024 mehrfach in diversen Internetforen wie Snapchat, WhatsApp und TikTok Kontakt zu minderjährigen Mädchen aufgenommen haben, obwohl ihm dies von Rechts wegen strikt untersagt war. Zudem soll er einer Jugendlichen ein Bild seines entblößten Genitals geschickt und junge Mädchen aufgefordert haben, Nacktbilder von sich zu machen und ihm zu übermitteln. Laut Staatsanwalt Dominik Radzivilovskij wollte sich der einschlägig vorbestrafte Mann sogar mit den teils erst elf Jahre alten Mädchen treffen, um mit ihnen „Sex zu machen“.

Hat Rhein-Hunsrücker von Kindern Nacktfotos gefordert?
Hat ein Mann (53) aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis einem Teenager ein Bild seines entblößten Geschlechtsteils geschickt? Hat er junge Mädchen aufgefordert, ihm Nacktbilder von sich zu schicken? Dieser Fall beschäftigt das Landgericht Bad Kreuznach.
Der fünfte Prozesstag begann mit der Anhörung eines zwölfjährigen Mädchens, das ebenfalls Kontakt zu dem Angeklagten hatte. Mit ihr habe sich der Angeklagte, der sein Alter mit 23 Jahren angegeben habe, auf einem Spielplatz in dem Wohnort des Mädchens treffen wollen. Dies aber habe sie abgelehnt, sagte das Mädchen dem Gericht. Gleichzeitig habe sie den Mann in den verschiedenen Kanälen blockiert. Eine weitere Zeugin – ihre Aussage war mit einer Videokamera aufgenommen und wurde nun auf einem Fernseher gezeigt – berichtete ebenfalls, wie schon mehrere Zeuginnen an den Prozesstagen zuvor auch, dass sie von dem Angeklagten aufgefordert worden sei, Nacktbilder von sich zu schicken. Diesem Wunsch sei sie allerdings nicht nachgekommen.
Die Beweisaufnahme ist nach der Filmvorführung von Richterin Annegret Werner abgeschlossen worden. Gleichzeitig korrigierte sie die Anklageschrift in mehreren Punkten. So sei das Versenden eines Penisbildes an eine 17-Jährige nicht als pornografisch zu werten, da der Beschuldigte und der Teenager zu diesem Zeitpunkt eine Onlinebeziehung geführt hätten und das Verschicken solcher Bilder einvernehmlich gewesen sei. So habe auch die Jugendliche dem 53-Jährigen Fotos ihres Intimbereichs übermittelt. In zwei weiteren Fällen könne, so betonte die Richterin, nicht mit Sicherheit gesagt werden, dass das Handeln des Angeklagten der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs gedient habe. Darüber hinaus erklärte die Vorsitzende Richterin, dass für den Angeklagten im Falle einer Verurteilung nicht nur die Unterbringung in einer Sicherungsverwahrung, sondern auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus infrage komme.

Wollte der Angeklagte Zwölfjährige zum Sex abholen?
Ein 53-Jähriger aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis muss sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten. Eine 15-jährige Zeugin berichtete nun vor Gericht, wie sie quasi den Stein ins Rollen gebracht hat.
Letzteres erachtete der Sachverständige Daniel Turner nach der umfangreichen Verlesung und Erläuterung seines Gutachtens über den Angeklagten als sinnvoller und erfolgversprechender. Er beschrieb den Angeklagten als „kindlich und naiv“, der sich, wenn seine Taten angesprochen werden, in Ausflüchte verliert und die Opfer oder die Umstände dafür verantwortlich macht. Laut Turner ist sich der 53-Jährige der Tragweite seiner Handlungen und auch der Auswirkungen auf die Opfer nicht bewusst.
Die Beziehungsgestaltung des Angeklagten sei „vollkommen gestört“. Dies zeige unter anderem seine Aussage im Prozess um den sexuellen Missbrauch seiner damals 13-jährigen Tochter, als er sagte, er sei verliebt in sie und wolle eine Beziehung mit ihr führen. Die Voraussetzungen für eine schwerwiegende allgemeine Persönlichkeitsstörung sei durchaus erfüllt. Zudem bescheinigte der Gutachter dem 53-Jährigen eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit. Hauptfaktor dafür sei seine pädophile Neigung, die er, der Angeklagte, allerdings stets leugne. Stattdessen argumentiere der Beschuldigte, dass er „nur helfen und die Mädchen aus ihrem Gefängnis befreien wollte“. Für eine Pädophilie spreche zudem sein gezieltes Vorgehen. Auf verschiedenen Plattformen habe er vor allem junge Mädchen angesprochen, mit jugendlicher Ansprache, die sich schnell in sexualisierte Sprache verwandelt habe.

Sexueller Missbrauch von Kindern: Handy ausgewertet
Bei den Ermittlungen gegen einen Mann aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis, der sich vor dem Landgericht Bad Kreuznach wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten muss, hat ein Experte 150.000 Bilddateien und 3000 Chatverläufe analysiert.
Das Rückfallrisiko schätzt der Sachverständige nach Auswertung mehrerer Prognoseinstrumente als hoch ein. Negativ auswirken würden sich die hohe Tatfrequenz, die Eskalation der Taten und die Projektion seines Fehlverhaltens auf andere oder die Opfer und die Umstände sowie sein „parasitärer Lebensstil“. Die pädophile Neigung sei nicht wegzutherapieren, allerdings sei es möglich, die Kontrolle über diese Neigungen zu erlangen. Der Beschuldigte würde bei diesem Bestreben eher von der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus profitieren als von einer Sicherungsverwahrung.
Der nächste Prozesstag am Landgericht Bad Kreuznach ist für Dienstag, 13. Mai, 9.15 Uhr, anberaumt. Dann sollen die Plädoyers gehalten und womöglich auch schon ein Urteil gefällt werden.