Anwohner können sich nicht auf Abstandsregelung im Landesentwicklungsprogramm berufen : OVG: Klage gegen Windräder ohne Erfolg – Metzenhausener scheitern an juristischen Spitzfindigkeiten
Anwohner können sich nicht auf Abstandsregelung im Landesentwicklungsprogramm berufen
OVG: Klage gegen Windräder ohne Erfolg – Metzenhausener scheitern an juristischen Spitzfindigkeiten
Der Rechtsstreit von Familie Klingels aus Metzenhausen begann im Januar 2017. Die Familie wohnt in dem Haus links. Thomas Torkler
Metzenhausen. Gescheitert ist die Familie Klingels aus Metzenhausen mit ihrer Klage gegen Windräder. Wähnte man sich zunächst noch auf vermeintlich gutem Weg, nachdem der Klage gegen drei Windenergieanlagen bei Metzenhausen stattgegeben worden war, blieb das Ansinnen der Kläger am Ende erfolglos.
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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) gab der Gegenpartei Recht, der Betreiberfirma der Anlagen, die gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz am Ende erfolgreich war. Die Genehmigung von drei Windenergieanlagen (WEA) in der Nähe von Metzenhausen verletze einen hier gegen klagenden Anwohner nicht in seinen Rechten, heißt es in der Pressemitteilung zur Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz.