Koblenzer Richter entscheiden im Fall des Kleinspielfelds in Kastellaun gegen die Anwohner am Schwarzen Weiher
OVG-Entscheidung zum Kleinspielfeld in Kastellaun: Aufschiebende Wirkung abgelehnt
Am Rande des Bereichs um den Kastellauner Schwarzen Weiher (am oberen Bildrand in der Mitte), unmittelbar am Stadion Rote Erde, soll das umstrittene Kleinspielfeld gebaut werden. Foto: Werner Dupuis
Werner Dupuis

Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (OVG) hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz (VG) vom 16. Mai in der Auseinandersetzung um ein genehmigtes Kleinspielfeld in Kastellaun aufgehoben. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung vom 14. Januar, die das VG den Klägern bescheinigt hatte, haben die OVG-Richter Ende Juli abgelehnt.

Beklagter war der Rhein-Hunsrück-Kreis als Genehmigungsbehörde. Beigeladen war der Jugendförderverein (JFV) Rhein-Hunsrück, der das Kleinspielfeld bauen will. Den Streitwert für das Beschwerdeverfahren haben die OVG-Richter auf 5000 Euro festgelegt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, gehen zulasten der Antragsteller.

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