Bistum Trier setzt arbeitsrechtliche Sanktionen für queere Mitarbeiter aus
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Rhein-Hunsrück. Das Bistum Trier hat arbeitsrechtliche Sanktionen für queere Mitarbeiter bei Fragen persönlicher Lebensführung ausgesetzt – positive Reaktionen darauf sind aus dem Kreis zu hören.

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Kirchliche Mitarbeiter, die eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen oder nach einer Scheidung erneut heiraten, müssen im Bistum Trier keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen mehr befürchten. Dazu haben sich Bischof Stephan Ackermann und Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg vor wenigen Tagen verpflichtet.

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