Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden: Bebauungsplan in Bad Salzig ist unwirksam
Oberverwaltungsgericht Koblenz erklärt Normenkontrollantrag des BUND für begründet
Oberverwaltungsgericht Koblenz hat entschieden: Bebauungsplan in Bad Salzig ist unwirksam
Bad Salzig/Koblenz. Der Bebauungsplan, mit dem die Stadt Boppard im Ortsbezirk Bad Salzig Wohnbauflächen ausgewiesen hat, ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Bebauungsplan weist für das 8,2 Hektar große Plangebiet, das durch ein Nebeneinander von Streuobst- und Gartenbrachen sowie dickichtartige und zum Teil waldähnliche Brachestrukturen gekennzeichnet ist, ein allgemeines Wohngebiet aus. Als Ausgleichsmaßnahme ist unter anderem zur Schaffung von Ersatzquartieren für Bilche, Fledermäuse und Vögel bestimmt, dass je Baugrundstück mindestens jeweils ein Nist- und Fledermauskasten aufzuhängen und zu ...