Ministerium legt Hygienekonzept vor - Kein touristischer Reiseverkehr
Nicht nur im Rhein-Hunsrück-Kreis: Jagen bleibt weiterhin erlaubt
Auf ein Zusammenkommen vor dem gemeinsamen Jagen wie in Gemünden vor zwei Jahren muss die Jägerschaft vorerst verzichten. Gesellschaftsjagden können aber weiter stattfinden – unter strengen Regeln. Foto: Archiv Werner Dupuis
Werner Dupuis

Rhein-Hunsrück. Ein wenig Verunsicherung herrschte in dieser Woche unter der Jägerschaft im Kreis, was die Durchführung von Gesellschaftsjagden in Zeiten des „Lockdown light“ angeht. Von Begrenzungen bei der Anzahl der Teilnehmer etwa war die Rede, andere sagten Jagden aus Verunsicherung kurzerhand ganz ab. Anfang der Woche erteilte die Kreisverwaltung zudem noch Ausnahmegenehmigungen. Diese sind nun allerdings nicht mehr notwendig, wie die Behörde auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt.

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„Die Einzeljagd und Gesellschaftsjagden (Jagden mit mehr als drei Jagdausübenden) sind weiterhin erlaubt“, teilt die Verwaltung mit, eine Personenobergrenze gelte dabei nicht. Die Jagdleitung habe jedoch sicherzustellen, dass Maßnahmen zur Einhaltung des Abstandsgebotes ergriffen werden.

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