Jugendamt will Veränderungsprozess steuern und begleiten - Konzepte und Vorlagen sollen erstellt werden
Neues Gesetz im Land stellt Kitas im Kreis vor Herausforderung
Modern und innovativ stellen sich viele Kindertagesstätten im Rhein-Hunsrück dar – wie hier die Kita Gänsacker der Stadt Kirchberg. Doch das neue Landesgesetz zu den Kitas stellt viele Einrichtungen und deren Träger vor einige Herausforderungen. Foto: Werner Dupuis
Werner Dupuis

Rhein-Hunsrück. Verabschiedet hat das Land Rheinland-Pfalz das „Kita-Zukunftsgesetz“ bereits im August dieses Jahres, wirksam werden sollen all die Neuerungen, die es mit sich bringt, zum 1. Juli 2021. Bis dahin werden die Neuregelungen die Kindertagesstätten im Kreis herausfordern. Um sie bei dem Veränderungsprozess zu begleiten, soll das Jugendamt diesen Prozess steuern und im Vorfeld Konzepte und Vorlagen für die Bereiche Kindertagesstätten-Bedarfsplanung, Sozialraumbudget und Investitionskosten erstellen und entwickeln. Das hat der Jugendhilfeausschuss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen.

„Die Zeit bis zum Inkrafttreten des Gesetzes ist knapp, um alle Baustellen abzuarbeiten“, ist der Leiter des Geschäftsbereichs 2, Soziales, Jugend, Kommunales und Ordnung, Hans-Joachim Jung, sicher. Eine besondere Herausforderung etwa sei der im Gesetz präzisierte Rechtsanspruch auf eine Betreuung von durchgehend sieben Stunden am Stück, die dann auch ein Mittagessen beinhalte.

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