Von unserem Redakteur Volker Boch
In der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses nutzte Landrat Bertram Fleck bei einer kurzen Ausführung zu diesem „ewigen“ Thema die Beschreibung „endlich“. Der Landrat bereitet sich als Vorsitzender des Naturpark-Trägervereins ganz allmählich auf eine kleine Feierstunde zum zehnjährigen Bestehen des Naturparks vor. Dieses steht 2015 an – und womöglich klappt es ja bis dahin mit der seit Jahren geforderten Ausweisung. Um die Kernzonen wurde hinter den Kulissen in den vergangenen Jahren offensichtlich mit harten Bandagen gerungen.
Auslegungsverfahren ist beendet
„Die von Landrat Fleck und den Kreisgremien schon seit Langem geforderte Ausweisung der zwei Kernzonen und den damit verbundenen Einschränkungen zur Errichtung von Windkraftanlagen scheint endlich einen positiven Abschluss zu finden“, schreibt die Kreisverwaltung. Hintergrund ist, dass Umweltministerin Ulrike Höfken den Trägerverein hat wissen lassen, dass die Novellierung der entsprechenden Rechtsverordnung in Kürze ansteht.
Das Auslegungsverfahren zu den Kernzonen ist inzwischen abgeschlossen. „Der Entwurf der Rechtsverordnung wurde im Umweltministerium erstellt“, heißt es aus dem Ministerium. „Aktuell läuft die Umsetzung noch verbliebener, rechtlich vorgeschriebener Verfahrensschritte – zum Beispiel die rechtsförmliche Prüfung durch das Justizministerium sowie die Stellungnahme durch das Wirtschaftsministerium. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, wird die Verordnung mit der Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt wirksam.“
Insbesondere die Stellungnahme des Wirtschafts- und Energieministeriums scheint in dieser Hinsicht interessant zu sein. Schließlich ist die Annahme falsch, dass die Ausweisung von Kernzonen unmittelbar mit einer Einschränkung von Windkraftprojekten einhergeht. Zwar hat Staatssekretär Thomas Griese genau das im Juni 2012 in Aussicht gestellt, als er sagte: „Mit der Ausweisung von Kernzonen im Naturpark Soonwald-Nahe erhöhen wir den Schutzstatus für die Soonwaldhöhen und nutzen ein zusätzliches Instrument zur Steuerung des Windkraftausbaus.“ Doch nach dieser Aussage des Umweltstaatssekretärs folgte eine Neujustierung des Windkraftausbaus in Rheinland-Pfalz durch die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms LEP IV.
Seit April 2013 gilt durch LEP IV auch für die womöglich bald existierenden beiden Kernzonen im Soonwald: Windkraft ist hier je nach Gutachten machbar. Seit geraumer Zeit läuft beispielsweise im Naturpark Saar-Hunsrück ein Streit um die Ausweisung von aktuell drei Windstandorten innerhalb der Kernzonen. Im Soonwald scheint aber eine Art „Gentleman-Agreement“ der Landespolitik möglich. Das Ministerium erklärt bezüglich einer konkreten Nachfrage zur Windkraft: „In der Rechtsverordnung ist ein Verbot von Windkraft in den Kernzonen des Naturparks vorgesehen.“
Nicht betroffen von einem solchen Verbot sind die unmittelbar an das Gebiet angrenzenden Bereiche, die beispielsweise einen Steinbruch in Gemünden sowie Windparks bei Mengerschied und Tiefenbach bedeuten könnten. Die Kernzonen wirken diesbezüglich regelrecht „designt“.
Unveränderter Zuschnitt
Unverändert gegenüber dem Beginn des Auslegungsverfahrens soll der Zuschnitt der beiden Kernzonen sein. Die größere Zone trägt den Titel „Großer Soon“ und erstreckt sich von Neupfalz bei Stromberg an Ellern und Tiefenbach sowie Münchwald und Winterbach vorbei über den Kamm bis zum Forsthaus Leidenshaus. Die andere Fläche „Lützelsoon“ fokussiert sich auf eine deutlich kleinere Region rund um die Womrather Höhe zwischen Schlierschied, Schneppenbach und Königsau.
Wann genau die Ausweisung der beiden Kernzonen erfolgt, steht noch nicht fest. „Das laufende Verfahren wird erfahrungsgemäß zumindest noch einige Wochen in Anspruch nehmen“, heißt es aus Mainz. Bevor der Naturpark seinen zehnten Geburtstag feiert, könnte es aber noch funktionieren.