Eigentlich wollte ein Kastellauner nur eine Strafaussetzung zur Bewährung erzielen: Nach Verfolgungsjagd mit Polizei: Kastellauner muss für sechs Monate in Haft
Bad Kreuznach/Kastellaun. Die 7. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hat einen 37-Jährigen aus Kastellaun wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Mann war Ende November 2020 ohne gültige Fahrerlaubnis in den Wagen seiner Ehefrau gestiegen und durch Kastellaun gefahren. Als er auf eine Polizeistreife traf, soll er sich mit den Beamten eine Verfolgungsjagd geliefert haben.
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Hierfür hatte ihn das Amtsgericht Simmern bereits im Juni 2021 zu acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein.
Sein Mandant wisse nicht, was ihn damals „geritten“ hätte, erklärte sein Verteidiger dem Gericht. Die Tat täte ihm „sehr leid“, weshalb er die Vorwürfe auch „vollumfänglich“ einräume.