Damit teilt das Gericht die Auffassung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, die die Brücke im Frühjahr neu bewertete und den Kreisen Rhein-Hunsrück und Cochem-Zell am 30. März mitteilte, dass es sich bei der Geierlay um eine Freizeiteinrichtung handele.
Mörsdorfer Geierlay-Brücke ist Freizeitpark ähnlich: Verwaltungsgericht lehnt Antrag der Gemeinde ab

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