Mit Millionenklage von Sägewerken gegen das Land könnten auch auf Kommunen Schadenersatzforderungen zukommen
Möglicher Verstoß gegen Kartellrecht lastet auf Waldbesitzern: Müssen Oberwesel und St. Goar zahlen?
Hat das Land mit der jahrelangen gebündelten Vermarktung von Rundholz gegen das Kartellrecht verstoßen? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Landgericht in Mainz. Sollte dies der Fall gewesen sein, könnten auf private und kommunale Waldbesitzer Schadenersatzforderungen zukommen. Foto: dpa
picture alliance/dpa

Mittelrhein. Eine Kartellklage über 121 Millionen Euro könnte in Rheinland-Pfalz rund 1100 private und kommunale Waldbesitzer betreffen, unter ihnen auch die Städte Oberwesel und St. Goar. Bei der Klage geht es um die gebündelte Vermarktung von Rundhölzern, die über Jahrzehnte bis zum Jahresbeginn 2019 in Rheinland-Pfalz gängige Praxis war.

Aktualisiert am 10. März 2022 18:33 Uhr
Das Land hatte das Holz aus den Beständen von Kommunen und anderen Waldbesitzern gemeinsam mit eigenem Holz zentral vermarktet. Nun steht der Vorwurf im Raum, dies sei ein Verkaufskartell gewesen und es handele sich dabei sogar um einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen das Kartellrecht.

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