In der Sache ist Brachts grundsätzliche Forderung nicht neu. Er plädiert für den „Kompromissvorschlag“ des Rechnungshofpräsidenten Klaus P. Behnke, der sich vor Wochen dafür ausgesprochen hatte, dass beim Start eines Raumordnungsverfahrens kein Träger feststehen muss. Behnkes Idee war, damit den Streit, ob es eine kommunale oder eine Landesbrücke sein soll, elegant aus dem Verfahren nehmen zu können und in der Sache planerisch weiterzukommen. Darüber, dass das Land diesen Gedanken aus rechtlichen Gründen ablehnt und der Rhein-Hunsrücker Landrat Marlon Bröhr diesem zustimmt, hat unsere Zeitung ausführlich berichtet.
Für Bracht stellt Behnkes Vorstoß nach wie vor einen „echten Kompromiss“ dar. „Es ist der ,Königsweg', mit dem die Planung unmittelbar begonnen und die Brücke zügig realisiert werden kann“, betont Bracht in seinem Schreiben an Verkehrsminister Wissing und Innenminister Lewentz. Er argumentiert damit, dass Behnke Chef der obersten Prüfinstanz des Landes ist, die schlecht einen Vorschlag machen kann, den sie später selbst beanstanden würde.
Mitte vergangener Woche hat Bracht sein fast drei Seiten langes Schreiben an Wissing und Lewentz verschickt. Er bezieht darin eine klare und deutliche Position, die sich mit der Haltung des Landrats deckt, beleuchtet dabei aber mehrere Teilaspekte des Streitthemas auf eine neue Weise. Bracht erinnert beispielsweise daran, dass in der kommunalen politischen Landschaft seit Jahren einvernehmlich feststehen würde, dass eine Brücke zwingend besser angebunden werden müsse, als dies die derzeitige Straßensituation zulasse.
Gute Anbindung als Pflichtaufgabe
Sowohl innerhalb von CDU und SPD als auch auf beiden Seiten des Rheines sei von 2011 bis 2016 Konsens gewesen, dass „allen voran an die Autobahn 61, aber auch in den Taunus“ eine optimierte Anbindung geschaffen werden müsse, erläutert Bracht. „Denn ansonsten würde der Verkehr zwangsläufig aufgrund des kürzesten und schnellsten Weges durch die Stadt St. Goar mit ihren extremen Engstellen am nördlichen Beginn der Fußgängerzone und an der Burg Rheinfels führen.“ Bracht sagt sehr deutlich: „Deshalb wird die Realisierung der Mittelrheinbrücke nur bei einer Verbesserung der Anbindung der A 61 akzeptiert und unterstützt. Das galt damals und gilt auch heute nach wie vor!“ Der CDU-Kreisvorsitzende zieht den Anschluss, dass es allein aus diesem Grund keinen Start in ein kommunales Raumordnungsverfahren geben kann, da ohne Verbesserung der Anbindungen keine lokale politische Akzeptanz erreicht werden kann. Aus rechtlicher Sicht sprechen für ihn die bereits vielfach zitierten Rechtsbewertungen von Spannowsky und Behnke zugunsten eines Landesprojekts weiterhin klar gegen ein kommunal ausgerichtetes Verfahren.
Verfahren nicht zweimal machen
Bracht hofft, dass das Land zeitnah ohne Benennung eines Baulastenträgers in das Raumordnungsverfahren startet. Er sieht keinen rechtlichen und politischen Spielraum, mit einem kommunalen Raumordnungsverfahren zu starten. Darüber hinaus hat er eine große Befürchtung: Falls ein kommunales Verfahren gestartet wird und eine rechtliche Prüfung später ergibt, dass dies nicht rechtskonform ist, müsste das gesamte Verfahren eventuell komplett wiederholt werden. Da der CDU-Kreischef nicht damit rechnet, dass das Land entgegen bisheriger Aussagen doch mit einer entsprechenden Ausrichtung des Raumordnungsverfahrens in ein Landesprojekt startet, wirbt er deshalb für den „offenen“ Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofes.
Auffällig ist, dass Bracht in der Sache stringent und deutlich argumentiert und sich klar hinter Landrat Bröhr positioniert. Aber insgesamt signalisiert er in einem freundschaftlichen Ton durchaus Gesprächsbereitschaft. Anders als in mancher Auseinandersetzung der vergangenen Monate fehlt seinem Schreiben jedwede spitzzüngige Schärfe. Vielleicht ist dies die Basis für einen neuen Dialog zwischen Simmern und Mainz.