Hunsrück – Das Landgericht Bad Kreuznach hat einen jungen Hunsrücker für schuldunfähig erklärt, der im Jahr 2009 zweimal mit einem Messer auf Polizisten losgestürmt war.
Die Richter ordneten zwar an, den Mann in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen, allerdings für vier Jahre zur Bewährung. In dieser Zeit muss der 27-Jährige, der unter einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie leidet, Medikamente nehmen und sich alle 14 Tage bei seinem Hausarzt melden. „Wir wollen den Angeklagten jetzt nicht auf Dauer wegsperren, aber müssen das Risiko für die Allgemeinheit so gering wie möglich halten“, begründete der Vorsitzende Richter Dr. Bruno Kremer das Strafmaß. Wenn der junge Mann keine Medikament nehme, bestünde die Gefahr schwerer Straftaten, erklärten die psychiatrischen Sachverständigen.
Hintergrund: Seine Mutter hatte die Polizei 2009 gerufen, die den Sohn antrafen, als er Batterien verspeiste. Kaum hatte er die Polizisten entdeckt, attackierte er sie mit einem Messer. Im zweiten Fall hatte sich der junge Mann zunächst in seinem Zimmer versteckt, um dann auf die Polizisten mit einem Messer loszustürmen. Die Bedrohung sei so ernst gewesen, dass er sich überlegt habe, seine Dienstpistole zu ziehen, berichtete ein Beamter. Staatsanwaltschaft und Angeklagter nahmen das Urteil an.