Über Blindbewerbungen bis hin zu Abfindungen - Das gibt es vom Prozessauftakt gegen die Loreley-Kliniken noch zu berichten
Loreley-Kliniken – Anwalt fragt: „Wo ist die soziale Verantwortung geblieben?“
Die Schließung der Loreley-Kliniken beschäftigt das Arbeitsgericht Koblenz. Während über 100 ehemalige und noch-angestellte Mitarbeiter gegen ihre Kündigungen klagen, erfährt das Gebäude in Oberwesel durch die orthopädische Tagesklinik bereits eine neue Nutzung. Foto/Archiv: Werner Dupuis
Werner Dupuis

Wie am Fließband verhandelte das Arbeitsgericht Koblenz am Donnerstag, 3. Dezember, den ersten Sammeltermin zu Mitarbeiterklagen der Loreley-Kliniken. Mehr als 100 ehemalige oder Noch-Angestellte wehren sich gegen die betriebsbedingten Kündigungen, die die kommunale Krankenhaus GmbH St. Goar-Oberwesel Ende Juni versandt hat, nachdem feststand, dass die Kliniken zum 30. September endgültig geschlossen werden. Dass viele der Mitarbeiter dies nicht kampflos hinnehmen, zeigt die Masse an Klagen, die eingereicht wurden.

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Allerdings zeigten sich auch einige von ihnen einsichtig, akzeptierten die „ordentliche Kündigung“ und stimmten am Donnerstag über ihre Anwälte einer Abfindung zu. Viermal konnten sich die gegnerischen Parteien auf eine Abfindung einigen. Die Summen variierten zwischen 16.000 Euro und 49.000 Euro. „Natürlich werden Reinigungskräfte und Verwaltungsangestellte anders bezahlt. Dann kommt noch die Tatsache hinzu, dass einige in Teilzeit tätig waren“, erklärte der Vorsitzende Richter Gert Boch die großen Unterschiede. Darüber hinaus hielt er fest, dass diese Mitarbeiter ein wohlwollendes Zeugnis mit den vom Arbeitgeber entsprechend formulierten Dankes- und Zukunftswünschen erhalten.

Das stellte für den Anwalt der Loreley-Kliniken, Markus Schmülling, kein Problem dar. Problematisch wurde es aber, als er von einem der Anwälte gefragt wurde, wie hoch die Abfindung für seine Mandantin wäre. „Das kann ich leider nicht beantworten, da muss ich nachfragen“, entgegnete Schmülling. Wenige Sekunden später holte er aber einen Zettel hervor, dem er die entsprechende Summe entnehmen konnte. Auf die Schilderung von Rechtsanwalt Herbert Caspar aus Oberwesel, dass seine Mandantin sich am 4. November blind auf eine Stelle in der Küche des Gesundheitscampus beworben hätte, fragte Schmülling nur: „Wie war denn die Antwort?“ Man würde sich in einer „Findungsphase“ befinden, las Caspar vor. Für ihn steht fest, dass der Arbeitsplatz seiner Klientin „de facto nicht weggefallen ist“, da es den Küchenbereich nach wie vor gibt und „der Bedarf an den Mitarbeitern“ da wäre. „Das kann ich so nicht unterschreiben, Herr Kollege“, meinte Schmülling. Die Gespräche mit anderen Dienstleistern, die das Seniorenzentrum oder die Tagesklinik in Zukunft beliefern sollen, würden laufen und die Verträge des Küchenpersonals definitiv auslaufen. Den Anwälten, deren Kläger gern weiter fortbeschäftigt wären, legte der Vorsitzende Richter Boch nah, sich zu einigen. „Eine richtige Lösung hier zu finden, wird schwierig. Das dauert. Dann sind die meisten schon in Rente“, sagte Boch. Recht unzufrieden packte Klaus Ohnesorge die jeweiligen Akten seiner Klienten wieder in seine Aktentasche. Seiner Ansicht nach „hat sich das Gericht sehr zurückgehalten“. Er gab an, dass seinen Mandanten bislang keine Abfindungen angeboten wurden. „Darauf kommt es vielen aber gar nicht an“, räumte er ein. Sie wollten weiter arbeiten. „Es hängen Existenzen an den Kündigungen. Aber das interessiert die Kliniken nicht.“ Herbert Caspar formuliert es so: „Das ist ein kirchlicher Träger. Wo ist denn da die soziale Verantwortung für die Mitarbeiter geblieben – und die Nächstenliebe?“

Die nächsten Termine sind für die kommenden Wochen angesetzt. Doch bereits jetzt schon zeigt sich, dass die Unterschiede in jedem Fall recht individuell sind. Und somit steht Richter und Anwälten noch einiges an Arbeit bevor.

Von unserer Redakteurin Monika Pradelok

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