Die Stadt Simmern möchte mit dem Verkauf die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen verbinden. Dafür gibt es beim LBM aber keine rechtliche Grundlage. Falls Simmern den Verkauf verweigert, droht der Stadt die Enteignung.
Zwischen dem Anschluss der B 50 ins Industriegebiet und der Innenstadt (Obi-Kreisel) und der Abfahrt nach Riesweiler soll auf einer Länge von 2260 Metern ein Standstreifen gebaut werden. Dieser soll die Verkehrssicherheit auf der viel befahrenen, überregional bedeutenden Verkehrsachse erhöhen. Rund 3 Millionen Euro kostet das Projekt. Die Arbeiten für den Standstreifen auf der westlichen „Riesweiler Seite“ sind bereits in vollem Gange.
Der LBM stellte die Planungen dem Stadtrat im Januar 2022 vor. Der Rat stimmte damals auch dem damit verbundenen Grunderwerbsplan zu. Für den noch nicht begonnenen Anbau auf der gegenüberliegenden „Mutterschieder Seite“ bedarf es eines separat geführten Baurechtsverfahrens.
Auf Intervention der Stadt Simmern beschäftigte sich der LBM danach nochmals mit der aktuellen Situation des von der B 50 ausgehenden Verkehrslärms. Ergebnisse dieser Verkehrslärmermittlungen im Bereich der Stadt Simmern wurden in der jüngsten Sitzung des Stadtrates erläutert.
Zwei Mitarbeiter des LBM hatten Ergebnisse aus einer Vielzahl von in den vergangenen Monaten am Tag und in der Nacht durchgeführten Schallmessungen in den zur B 50 angrenzenden Stadtgebieten im Gepäck. Die ermittelten Werte reichten für vermehrten Schallschutz nicht aus, berichteten die LBM-Vertreter. Das Verkehrsaufkommen auf der B 50 müsse um das Zehenfache steigen, um eine auf den aktuellen Lärmschutzgesetzen basierende Legitimation zur Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen entlang des Ausbaubereiches zu erhalten. Nur aufgrund des Standstreifenanbaus ändere sich die Verkehrsdichte nicht und damit auch nicht der Anspruch auf eine Anpassung des Lärmschutzes.
Vorschläge zur Lärmminderung aus dem Rat wie der Einbau von Geräusch reduzierendem „Flüsterasphalt“, der Bau von Erdwällen oder die Reduzierung der Geschwindigkeit stießen auf wenig Gegenliebe bei den Herren vom LBM. Der Einwand von Manfred Krämer (SPD), die präsentierten Zahlen hätten gefühlt mit der Wirklichkeit nichts zu tun, wurde mit dem Hinweis auf die gesetzlichen Vorgaben abgetan.
Die Verweigerung des Verkaufs der für den Bau des Standstreifens notwendigen Grundstücke habe laut ihrer Aussage auch keine allzu große Bedeutung. Zur Erlangung des Baurechts sei wegen des Lärmschutzes kein neues Planfeststellungsverfahren notwendig. Den Wunsch von Stadtbürgermeister Andreas Nikolay, im Rahmen einer Bürgerversammlung die Schallschutzgutachten einem größeren Publikum zu erläutern, quittierten die Herren vom LBM nur mit der lapidaren Antwort: „Für Lärmschutz kommen wir bestimmt nicht nochmals nach Simmern.“