Links von der B 50 entsteht unter der Regie des LBM ein Standstreifen. Auf den Simmerner Wunsch, hier Lärmschutzmaßnahmen zu etablieren, gehen die Planer nicht ein und verweisen auf die Gesetzeslage, wonach das Verkehrsaufkommen auf der B 50 nicht dazu berechtige. Foto: Werner Dupuis Werner Dupuis
Zum Dauerthema im Simmerner Stadtrat ist der Standstreifen der B 50 zwischen Simmern und Riesweiler geworden. Der Landesbetrieb Mobilität Bad Kreuznach (LBM) benötigt entlang des Simmerner Industriegebietes, östlich der B 50, den entsprechenden Grund und Boden, der sich im städtischen Besitz befindet.
Die Stadt Simmern möchte mit dem Verkauf die Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen verbinden. Dafür gibt es beim LBM aber keine rechtliche Grundlage. Falls Simmern den Verkauf verweigert, droht der Stadt die Enteignung.
Zwischen dem Anschluss der B 50 ins Industriegebiet und der Innenstadt (Obi-Kreisel) und der Abfahrt nach Riesweiler soll auf einer Länge von 2260 Metern ein Standstreifen gebaut werden.