Im Rhein-Hunsrück-Kreis gibt es zehn Ausnahmegenehmigungen für mobile Blaulichter. Diese teilen sich die stellvertretenden BKI, die LNA und die OrgLeiter. Karl-Josef Hildenbrand. picture alliance/dpa
Zehn mobile Blaulichtgenehmigungen gibt es im Rhein-Hunsrück-Kreis: Die Zahl ist durch eine Regelung gesetzt. Landrat Volker Boch engagierte sich für eine Ausweitung. Warum er scheiterte.
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In Notfällen entscheiden nur wenige Minuten darüber, ob ein Mensch überleben kann oder stirbt. Sobald Feuerwehr, Polizei oder Rettungskräfte mit Blaulicht unterwegs sind, dürfen sie Sonderrechte nutzen, um schnellstmöglich zum Einsatzort zu gelangen. Doch auch Helfer ohne Einsatzfahrzeug müssen im Ernstfall handlungsfähig sein – etwa Leitende Notärzte oder Organisatorische Leiter, die bei schweren Unfällen die medizinische Versorgung ...