Auf Anfrage unserer Zeitung weist das von Clemens Hoch geführte Ministerium darauf hin, dass die Klinik insgesamt nicht defizitär ist und deshalb auch keine Ausgleichszahlungen für Einzelabteilungen möglich sind. Dies sei, so erklärt das Ministerium weiter, auch der Diakonie als Träger der Hunsrück-Klinik bereits bekannt gewesen, bevor der Antrag an den Landkreis auf den Weg gebracht worden ist.
Die Antwort des Ministeriums auf die Anfrage unserer Zeitung verdeutlicht: Bereits als der Kreistag am 14. Juni seinen plakativen Beschluss gefasst hat, 25 Prozent der Defizite der Geburtshilfeabteilung zu tragen, war dieser inhaltlich eigentlich sinn- und wirkungslos. Grundlage des Beschlusses im Kreistag ist schließlich, dass das Land 50 Prozent der Finanzierungslücke deckt sowie Kreis und Träger je 25 Prozent. Bei 37 Ja-stimmern hatte der Kreistag (bei einer Enthaltung) seine finanzielle Zusage von maximal 260.000 Euro pro Jahr für die Dauer von drei Jahren mit Auflagen versehen, die vorab von der Kreisverwaltung als Vorschlag wie folgt formuliert worden waren: „Der Beschluss erfolgt unter folgenden Bedingungen: 1. Die Zahlung des Landkreises ist EU-beihilferechtlich zulässig. 2. Das Land Rheinland-Pfalz trägt die vom Krankenhausträger beantragten Kosten in Höhe von 50 Prozent der ungedeckten Kosten.“ Da das Land diese Kostenübernahme nun nicht zusagt, ist auch der Beschluss auf Kreisebene hinfällig.
Als der Kreistag seine mögliche Unterstützung des Krankenhauses bindend an die Zusage des Landes gekoppelt hat, lag in Mainz noch nicht einmal ein entsprechender Antrag der Diakonie vor. Dies hatte Klinikdirektor Rainer Frischmann zwar im Kreistag gesagt und wie Landrat Marlon Bröhr auch auf Gespräche mit dem Land verwiesen, aber auf Anfrage unserer Zeitung zeigte sich das Ministerium von dieser Position dann ganz offensichtlich überrascht: So lag laut Ministerium zum Zeitpunkt der Sitzung weder ein Antrag vor, noch waren wohl Gespräche mit dem Land dazu geführt worden. Das Ministerium bestätigte lediglich einen Termin mit der ehemaligen Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler in Simmern, an dem unter anderem Landrat Bröhr und die Klinikleitung teilgenommen hatten. Das Gespräch war im Februar dieses Jahres vor der Landtagswahl. Nach der Wahl hat Clemens Hoch die Spitze des Gesundheitsministeriums übernommen.
Der „Förderantrag“ der Diakonie war bereits im April an den Kreis gegangen, aber erst sehr kurzfristig vor der jüngsten Kreistagssitzung nach Mainz. Das Ministerium hat diesen inzwischen erhalten und inhaltlich geprüft. Mit negativem Resultat. Wie die Pressestelle des Ministeriums erklärt, ist das angedachte Finanzierungsmodell demnach nicht umsetzbar. Damit scheint das politische Signal, das der Kreistag aussenden wollte, postwendend an den lange bekannten Finanzierungsstrukturen der Kliniklandschaft in Bund und Land abgeprallt zu sein.
Aus Sicht des Landes ist es nicht denkbar, dass das Defizit wie beantragt aufgefangen werden kann. Dies sind die Fragen unserer Zeitung an das Ministerium und die entsprechenden Antworten dazu:
Liegt der Antrag der Stiftung Kreuznacher Diakonie zur Hunsrück-Klinik vor?
Ja, der Antrag ist zwischenzeitlich im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit eingegangen.
Was beantragt die Stiftung Kreuznacher Diakonie beim Land?
Die Stiftung beantragt die Übernahme von Teilen des Verlustes, die in der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe Simmern durch die fehlenden Geburten auflaufen.
Wie bewertet das Land den Antrag? Gibt es etwaige Fördermöglichkeiten für die Hunsrück-Klinik und deren Geburtshilfestation?
In Rheinland-Pfalz existiert keine Rechtsgrundlage für einen derartigen Zuschuss. Nach der geltenden dualen Krankenhausfinanzierung fördern die Länder die Krankenhausinvestitionen (Grundförderung, Pauschalförderung et cetera) und die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren die laufenden Betriebskosten der Krankenhäuser im Rahmen der vorgeschriebenen Krankenhausvergütung. Durch einen engen Austausch zwischen Landesregierung und Krankenhausträger war allen Beteiligten bereits frühzeitig, das heißt vor Datum des Antrags an den Landkreis, bekannt, welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung aus Sicht des Ministeriums infrage kommen und welche nicht. Die Landesregierung unterstützt eine qualitativ gute, wohnortnahe medizinische Versorgung. Das Instrument des Sicherstellungszuschlags unterstützt insbesondere Geburtshilfen, die aufgrund ihrer regionalen Bedeutung als unverzichtbar eingestuft werden. Hierbei wird auch der allgemeine Versorgungsanspruch eines Krankenhauses in Betracht genommen. Es ist weder zielführend noch entspricht es dem geltenden System der dualen Krankenhausfinanzierung, Teilbereiche eines Krankenhauses mit Zuschüssen der öffentlichen Hand zu unterstützen, wenn der örtliche Standort insgesamt wirtschaftlich beständig ist. Die Krankenhäuser wirtschaften in eigener Verantwortung. Der Sicherstellungszuschlag kann nur vereinbart werden, wenn alle bundes- sowie landesrechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Eine der bundesrechtlichen Voraussetzungen ist gemäß Paragraf 5 Abs. 2 Satz 4 KHEntgG, dass das Krankenhaus für das Kalenderjahr vor der Vereinbarung ein Defizit in der Bilanz ausweist.