Das Mainzer Gesundheitsministerium wird sich nicht am Modell einer Ausgleichszahlung für die Geburtshilfestation beteiligen
Land lehnt Antrag für Geburtsstation der Hunsrück-Klinik ab: Gesetz verbietet Zahlungen für lukratives Gesamt-Unternehmen
Die Hunsrück-Klinik erwirtschaftet insgesamt ein Plus. Aus diesem Grund, so argumentiert das Land, kann auch das Defizit, das im Bereich von Gynäkologie und Geburtshilfestation entsteht, nicht ausgeglichen werden. Dies hatte die Stiftung Kreuznacher Diakonie bei Land und Kreis beantragt. Foto: Volker Boch
Volker Boch

Mainz/Simmern. Das Land stimmt nicht auf den vom Kreistag Rhein-Hunsrück und der Stiftung Kreuznacher Diakonie eingeschlagenen Kurs zur Kofinanzierung der Geburtshilfestation der Hunsrück-Klinik mit ein. Das Gesundheitsministerium in Mainz lehnt den entsprechenden Antrag der Kreuznacher Diakonie auf einen Ausgleich von Defiziten der Fachabteilung ab und begründet dies mit den Regelungen des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG).

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Auf Anfrage unserer Zeitung weist das von Clemens Hoch geführte Ministerium darauf hin, dass die Klinik insgesamt nicht defizitär ist und deshalb auch keine Ausgleichszahlungen für Einzelabteilungen möglich sind. Dies sei, so erklärt das Ministerium weiter, auch der Diakonie als Träger der Hunsrück-Klinik bereits bekannt gewesen, bevor der Antrag an den Landkreis auf den Weg gebracht worden ist.

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