Simmern. Der Kreistag steht unverrückbar an der Seite der Hunsrück-Klinik und deren Geburtshilfestation. Am Montag wurde auf Antrag der Stiftung Kreuznacher Diakonie beschlossen, dass der Kreis einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der jährlichen nicht gedeckten Kosten in der Geburtshilfe der Hunsrück-Klinik zunächst für drei Jahre gewährt, wenn dies beihilferechtlich statthaft ist und das Land parallel dazu einen Anteil von 50 Prozent der ungedeckten Kosten trägt.