Beschluss Kostenübernahme erfolgt künftig als sogenannte freiwillige Leistung - Rechtssicherheit nach OVG-Urteil: Kreisausschuss stellt Schülertransport sicher
Beschluss Kostenübernahme erfolgt künftig als sogenannte freiwillige Leistung - Rechtssicherheit nach OVG-Urteil
Kreisausschuss stellt Schülertransport sicher
Der Kreisausschuss stellt die Finanzierung des Schülertransports weiterhin sicher.
Werner Dupuis
Rhein-Hunsrück. Der Kreisausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, alle bisherigen Schülerbeförderungen beizubehalten wie bisher, diese jedoch künftig als sogenannte freiwillige Leistungen zu übernehmen.
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Der Rhein-Hunsrück-Kreis ist für die Finanzierung der Schülerbeförderung zuständig und ist dieser Pflicht bislang auch immer nachgekommen. Der Grund, warum der Kreisausschuss jetzt entschieden hat, diese Finanzierung als freiwillige Leistung anzusetzen, ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz.