Aus dem Jugendhilfeausschuss: Einfacher Baustandard wird mit 40 Prozent der nicht anders geförderten Kosten bezuschusst: Kreis fasst Förderrichtlinie für Kitabauten neu – 40 Prozent Zuschuss
Aus dem Jugendhilfeausschuss: Einfacher Baustandard wird mit 40 Prozent der nicht anders geförderten Kosten bezuschusst
Kreis fasst Förderrichtlinie für Kitabauten neu – 40 Prozent Zuschuss
Halsenbach, Kratzenburg und Ney haben zur Zeit gleich zwei Baustellen in Sachen Kita. Die bestehende Kindertagesstätte wird für mehr als 3 Millionen Euro erweitert. Zudem eröffnen die Gemeinden im Sommer einen Waldkindergarten in einem Waldstück nahe des Sportplatzes. Die Förderung für die Waldkita hat der Jugendhilfeausschuss gleich nach den neuen Förderrichtlinien auf den Weg gebracht. Foto: Philipp Lauer Philipp Lauer
Rhein-Hunsrück. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz müssen die örtlichen Träger der Jugendhilfe, also auch der Rhein-Hunsrück-Kreis, den Ausbau von Kitas fördern.
Demnach muss der Kreis „40 Prozent der nicht anderweitig geförderten, zuwendungsfähigen Kosten“ tragen. Das geht aus den Sitzungsunterlagen des Jugendhilfeausschusses hervor.
Der Fachausschuss befasste sich kürzlich mit den neu gefassten „Richtlinien über die Gewährung von kommunalen Zuwendungen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten im Rhein-Hunsrück-Kreis“, die im Juni im Kreistag beschlossen werden sollen.