Kommunalaufsicht stoppt seit Jahrzehnten rechtswidrige Praxis in Boppard - Vorsteher sehen Handlungsspielraum gefährdet: Kommunalaufsicht stoppt rechtswidrige Praxis in Boppard: Verfügungsmittel für Ortsbezirke gestrichen
Kommunalaufsicht stoppt seit Jahrzehnten rechtswidrige Praxis in Boppard - Vorsteher sehen Handlungsspielraum gefährdet
Kommunalaufsicht stoppt rechtswidrige Praxis in Boppard: Verfügungsmittel für Ortsbezirke gestrichen
Der Verkehrs- und Verschönerungsverein Boppard hat unter anderem mithilfe der Verfügungsmittel des Ortsbeirates Boppard Anfang Juli eine Weinbergschaukel im Bopparder Hamm realisiert. Suzanne Breitbach/Archiv
Die Kommunalaufsicht des Rhein-Hunsrück-Kreises hat mit Schreiben vom 11. November der Stadt Boppard erklärt, dass eine Veranschlagung von Haushaltsmitteln für die Ortsbeiräte ohne eine Zweckbindung gegen das geltende Haushaltsrecht verstößt. In den vergangenen Jahrzehnten sei dies in der Stadt Boppard gängige Praxis gewesen, teilt die Stadtverwaltung Boppard mit.
In der Mitteilung der Stadt heißt es weiter: Die Ortsvorsteher beziehungsweise die Ortsbeiräte hätten über sogenannte Dispositionsmittel verfügt, zu denen die Kommunalaufsicht nun nach Abstimmung mit dem Ministerium des Inneren und für Sport mitgeteilt habe: „Die bisherige Veranschlagung dieser Dispositionsmittel im Haushaltsplan der Stadt Boppard ist jedoch nicht mit den gemeindehaushaltsrechtlichen Grundsätzen vereinbar.