Rhein-Hunsrück-Zeitung
Kommentar zur Aussetzung des Stadtratsbeschlusses: Geltendes Recht ist anzuwenden

Die Vermietung der Hunsrückhalle in Simmern war 4500 Besuchern einer Kundgebung gegen rechts bereits negativ aufgestoßen, als sie sich am 2. Februar auf dem Parkplatz am Hunsrückbad sowie vor der Hunsrückhalle versammelten, um gegen die als „Bürgerdialog“ bezeichnete Veranstaltung der AfD zu protestieren.

Aktualisiert am 29. Oktober 2024 13:02 Uhr
Anfang Juli steht der Kreisstadt ein weiteres Gastspiel an gleicher Stelle ins Haus. Sollte bis dahin eine Entscheidung darüber gefallen sein, ob die gesamte Partei, die sämtliche Stadtratsmitglieder in Simmern nur allzu gern ausgeladen hätte, als „gesichert extremistisch“ einzustufen ist, woran der Verfassungsschutz laut einem Medienbericht arbeitet, könnte eine neue Sachlage entstehen.

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