Boppard
Kloster Marienberg: Abriss bleibt verboten (Januar 2011)
Das Kloster Marienberg in Boppard gehört zu den bedeutendsten Kulturdenkmälern im Welterbe Oberes Mittelrheintal. Doch das Gebäude verfällt immer mehr. Dennoch bleibt ein Abriss verboten.
Suzanne Breitbach

Boppard - Es bleibt dabei: Gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Rheinland-Pfalz vom 2. Dezember 2009, dass die Eigentümerin das denkmalgeschützte Kloster Marienberg in Boppard nicht abreißen darf, ist keine Revision möglich. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden und folgte damit dem OVG, das eine Revision nicht zugelassen hatte. Die Leipziger Richter wiesen die Beschwerde der Klägerin Helga Deutsch aus formalen Gründen zurück.

Rückblick: Das 1123 als Bürgerstiftung gegründete und 1753 nach einem Brand wieder aufgebaute Kloster wurde 1982 mitsamt dem dazugehörigen Park unter Denkmalschutz gestellt. Die Denkmalzone umfasst 3,8 Hektar. Im Dezember 1996 ersteigerte Unternehmersgattin Helga Deutsch (Lions-Bau) die Denkmalzone und noch eine ganze Reihe weiterer Grundstücke für umgerechnet 2,7 Millionen Mark. Der Verkehrswert lag bei 5,1 Mllionen Mark.

Am 16. Mai 2007 stellte Helga Deutsch einen Abrissantrag beim Kreis. Dabei hatte sie sich auf das Denkmalschutzgesetz berufen. Demnach darf ein Denkmal abgerissen werden, und zwar nur aus diesem einen Grund, wenn sein Erhalt für den Eigentümer nicht zumutbar ist. Den Investitionen in die marode Anlage stünden keine Nutzungserträge gegenüber, argumentierte die Eigentümerin. Deshalb könne sie der vom Gestezugeber geforderten Erhaltungspflicht aus den mit dem Kulturdenkmal zu erzielenden Einnahmen nicht nachkommen.

Der Kreis versagte die Abbruchgenehmigung. Hauptargument: Helga Deutsch habe das Anwesen in Kenntnis des maroden Zustandes und des umfangreichen Sanierungsbedarfes zu einem Preis erworben, der erheblich unter dem Verkehrswert lag. Die Eigentümerin habe also gewusst, was auf sie zukomme.

Ihren Widerspruch wies der Kreisrechtsausschuss zurück. Mit ihrer Klage scheiterte die Eigentümerin sowohl vorm Verwaltungsgericht als auch im Berufungsverfahren beim OVG. Die Richter nannten dafür zwei „tragende Gründe“: Helga Deutsch hätte nachweisen müssen, dass die Anlage nicht wirtschaftlich nutzbar sei. Und dass es ihr nicht möglich sei, einen Käufer zu finden. Falls sie diese Nachweise erbringt, könnte der Rechtsstreit wieder ganz von vorne losgehen.

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