Besuchsverbote oder doch Ausnahme - Wir geben eine Übersicht, in welchen Krankenhäusern was für Regelungen gelten
Kliniken: Patienten und Personal schützen – Teilweise gilt Besuchsverbot
In der Hunsrück-Klinik gilt für Besucher eine 2G-plus-Regel.
Thomas Torkler

Rhein-Hunsrück/Region. Angesichts steigender Inzidenzen ergreifen Kliniken bundesweit Maßnahmen, um ihre Patienten sowie Mitarbeiter zu schützen. Denn trotz Pandemie läuft der Krankenhausbetrieb weiter – wichtige Operationen, Geburten und Notfälle lassen sich nicht verschieben.

Lesezeit 3 Minuten
Damit das Infektionsrisiko sinkt, schränken viele Häuser aktuell ihre Besuchsmöglichkeiten ein – oder verbieten sie gar ganz. Unsere Zeitung hat eine Übersicht mit Kliniken in der Region erstellt, die aufzeigen soll, wo welche Regeln gelten.

Simmern: Für Besucher der Hunsrück-Klinik in Simmern gilt die 2G-plus-Regel.

Top-News aus der Region