Gegner des Standorts einer Kleinspielfeldhalle am Schwarzen Weiher in Kastellaun können gegen Baugenehmigung klagen
Kleinspielfeldhalle in Kastellaun: Kreisrechtsausschuss weist Widerspruch zurück
Ring frei für die nächste Runde vor Gericht? Der Kreisrechtsausschuss wies den gemeinsamen Widerspruch von sechs Beschwerdeführern zurück. Einer von ihnen machte einen Kompromissvorschlag auf dem Gelände der IGS Kastellaun, das dem Kreis als Träger gehört.
Werner Dupuis

Sechs Widersprüche gegen die vom Rhein-Hunsrück-Kreis erteilte Baugenehmigung eines überdachten Kleinspielfeldes am Schwarzen Weiher in Kastellaun hatte der Kreisrechtsausschuss unter Vorsitz von Andrea Deges-Becker zu verhandeln. Der Kreis hatte am 14. Januar die Genehmigung für das umstrittene Spielfeld erteilt.

Gegner des Standorts erwirkten beim Verwaltungsgericht (VG) Koblenz mit einem Eilantrag die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs, wie das Verwaltungsgericht am 16. Mai bescheinigte. Dagegen hätte der Kreis Beschwerde einlegen können, verzichtete aber darauf, weil unabhängig davon sechs Gegner gegen den Standort des Kleinspielfeldes Widerspruch einlegten.

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