Bedarfsplan für 2025/26
Kitas beschäftigen Rhein-Hunsrück-Kreis noch auf Jahre
Symbolfoto zum Kindertagesstäten-Bedarfsplan des Rhein-Hunsrück-Kreises für 2025/26, der nun im Jugendhilfeausschuss vorgestellt wurde.
Christoph Soeder. picture alliance/dpa/Christoph Soeder

Die gute Nachricht aus dem Jugendhilfeausschuss: Der Rhein-Hunsrück-Kreis kann den Bedarf an Kitaplätzen zunehmend wohnortnah erfüllen. Eine andere Nachricht für die Kommunen: Das Land arbeitet bereits an neuen Auflagen für Kitagebäude.

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Der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Hunsrück-Kreises hat den Kindertagesstättenbedarfsplan 2025/2026 beraten. Der neue Jugendamtsleiter Dominic Daub hat den Plan grundlegend überarbeitet und im Gremium vorgestellt.

In dem neuen Aufbau des Kitabedarfsplans stellt der Kreis der Betrachtung des rein zahlenmäßigen Bedarfs qualitative Einschätzungen der Kitaträger und Leitungen anbei. Darin geben diese eine „kurze Einschätzung zu Konzeption, Belegungssituation, Anmeldezahlen und Verpflegungssituation“. Für den quantitativen Vergleich des Bedarfs zum Angebot habe man die Meldedaten der VGs und der Stadt Boppard zugrundegelegt. „Für die noch nicht geborenen Jahrgänge haben wir das arithmetische Mittel der sechs letzten Jahre ermittelt. Wegen der geburtenstarken Corona-Jahrgänge kann das jedoch zu einer Verzerrung führen“, erklärte Daub die Herangehensweise.

Land fordert Kosten für Unterbelegung im U2-Bereich zurück

Beim Bedarf an Plätzen für die Kinder älter als zwei Jahre (Ü2) gehe man davon aus, dass 100 Prozent der Kinder einen Platz in Anspruch nehmen, bei den jüngeren Kinder von einer Quote von 40 Prozent. „Das hat sich jedoch während der Planung als zu hoch erwiesen“, sagt Daub. Hier müsse man künftig stärker den tatsächlichen Bedarf standortbezogen ermitteln. In Boppard etwa könne man durchaus davon ausgehen, dass 40 Prozent der Kinder ihren Anspruch nutzen, das gelte jedoch nicht für jeden Ort. Die Unterbelegung der Plätze mit einer Quote von 34,76 Prozent im Jahr 2022 habe dann bei der Abrechnung der Landeszuweisungen für die Personalkosten eine Kürzung zur Folge.

Das habe für den Rhein-Hunsrück-Kreis 350.000 Euro ausgemacht. „Das tut weh, vor allem weil der Fehler nicht beim Kreis liegt, sondern systemisch bedingt ist“, sagt Dezernent Michael Gutenberger dazu. Er sieht vor allem die dabei angewandte Stichtagsregelung kritisch. Das Land betrachte die Belegung zum 31. Mai. Das sei jedoch nicht der Tag mit der höchsten Auslastung an U2-Plätzen. Denn alle Kinder, die das Kindergartenjahr auf einem U2-Platz begonnen haben und bis Ende Mai ihren zweiten Geburtstag hatten, werden nicht mehr erfasst. „Das hat landesweit Millionenrückforderungen zur Folge, viele Landkreise haben bereits Widerspruch eingelegt“, sagt Gutenberger.

Bedarf insgesamt sinkt tendenziell

Bei der Bedarfsdeckung gelte es außerdem zu differenzieren, dass es im Kreis zahlreiche Plätze gibt, die den Rechtsanspruch nicht erfüllen, jedoch durchaus den Bedarf decken können. Laut dem Kitagesetz Rheinland-Pfalz haben Kinder ab einem Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt von montags bis freitags vormittags Anspruch auf durchgängige Betreuung von regelmäßig sieben Stunden. So sei es etwa in der VG Hunsrück-Mittelrhein so, dass der Bedarf an anspruchserfüllenden Plätzen voraussichtlich erst 2027 gedeckt werden kann – es aber heute schon viele Plätze gibt, die genutzt werden, den Rechtsanspruch jedoch nicht erfüllen.

Der Kitabedarfsplan betrachtet den Bedarf und das Angebot jeweils auf Ebene des Einzugsgebiets der Kitas, auf Ebene der VGs und auf Kreisebene. Tendenziell sinkt der Bedarf insgesamt in den kommenden Jahren. Demnach stehen im gesamten Landkreis 231 „vollumfänglich anspruchserfüllende Plätze“ für Kinder U2 zur Verfügung, und 4133 für Kinder Ü2. Der Kreis prognostiziert für 2025 einen Bedarf an 345 U2 und 4052 Ü2-Plätzen (gesamt 4397), für 2026 voraussichtlich 396 U2 und 3899 Ü2 (gesamt 4295) und für 2027 gesamt 4194, davon 394 U2 und 3795 Ü2.

Neues Kompendium beschreibt die Kita-Raumplanung der Zukunft

„Es freut mich, dass wir langsam in ein Fahrwasser kommen, dass die Bedarfe wohnortnah erfüllt werden können“, hatte Gutenberger nach der vorangegangenen Beschlussfassung über etliche Zuschüsse für Kitabauten gesagt (mehr dazu siehe Infobox). Allerdings liege mittlerweile ein Entwurf des Landes für das sogenannte Kompendium vor, das das Kita-Raumprogramm ablösen soll.

Es sei von einer einstelligen Seitenzahl auf knapp 80 Seiten angewachsen und beschreibt genau, wie die Kita-Raumplanung künftig stattzufinden hat. Aus fachlicher Sicht lese er daraus, dass stärker berücksichtigt werde, dass Kitas längst mehr sind als Räume, in denen Kinder betreut werden. „Wenn die Realität ist, dass ein Kind neun Stunden in der Kita ist und Logopädie braucht, dann muss das dort stattfinden, und dann braucht eine Kita auch Therapieräume“, sagte Gutenberger.

Kommunen kommen zunehmend an Grenzen

Während Ausschussmitglied Karin Graeff (Kreiselternausschuss) dies als fachlich notwendig einordnete, kritisierte Michael Boos, VG-Bürgermeister Simmern-Rheinböllen, diesen Ausblick aus kommunaler Sicht scharf: „Wir bauen heute schon Kitas für 9 Millionen Euro, mehr ist nicht leistbar.“ Die politische Entscheidung des Landes für den Rechtsanspruch müsse man auf kommunaler Ebene umsetzen, sagte Gutenberger. „Ich wollte nur vorbeugen, dass jemand aus dem Bedarfsplan den Schluss zieht, der Kreis könne sich bald zurücklehnen. Der Jugendhilfeausschuss wird sich noch viele Jahre damit beschäftigen.“ Perspektivisch gehen dem Kreis jedoch irgendwann nicht nur materiell, sondern auch personell die Ressourcen dazu aus.

Der Kitabedarfsplan 2025/26 steht im Ratsinformationssystem auf der Internetseite des Landkreises zur Verfügung.

Jugendhilfeausschuss empfiehlt Zuschüsse für acht Kitas

Nach Beschluss der Kreisrichtlinie arbeitet der Kreis nun nach und nach die vorliegenden Förderanträge der Ortsgemeinden für den Bau von Kindertagesstätten ab. Gefördert werden 40 Prozent der nicht anderweitig zuwendungsfähigen Kosten. Der Jugendhilfeausschuss hat jeweils einstimmig die Gewährung der Förderung für diese Kitabauten in der angegebenen Höhe empfohlen:

Lingerhahn – Erweiterung der Kita St. Sebastian: 200.451 Euro

Halsenbach – Errichtung einer Waldhütte für Waldkita Hunsrückwichtel: 14.424 Euro

Ellern – Errichtung eines Waldkindergartenwagens: 18.475 Euro

Sohren – Erweiterung der Kita Zauberland: 198.166 Euro

Ober Kostenz – Umbau eines Gebäudes zu naturnaher Kita: 125.570 Euro

Pfalzfeld – Erweiterung der naturnahen Gruppe: 41.051 Euro

Weiler (Stadt Boppard) – Erweiterung der Kita um eine Waldgruppe: 12.684 Euro

Gödenroth – Erweiterung der Kita Rappelkiste: 1.110.215 Euro

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