In Rheinland-Pfalz unterliegen die Tagesstätten neuen Regeln - Nicht alle Einrichtungen im Kreis können sie bereits umsetzen
Kita-Gesetz bringt neue Regeln auch für RLP: Im Rhein-Hunsrück-Kreis laufen vielerorts noch Behelfslösungen
Vor allem große Kitas mit breitem Angebot scheinen die Anforderungen des am 1. Juli in Kraft getretenen neuen Kita-Gesetzes relativ gut erfüllen zu können. Kleinere Einrichtungen kämpfen offenbar vor allem mit der Personalplanung und der Bereitstellung von Räumlichkeiten. Foto: Archiv Werner Dupuis
Werner Dupuis

Rhein-Hunsrück. Es war ein Stichtag, den sich gewiss viele Erzieher, aber auch Eltern im Rhein-Hunsrück-Kreis rot im Kalender angestrichen hatten. Am Donnerstag ist das neue Kita-Gesetz des Landes vollständig in Kraft getreten. Damit hat nun jedes Kind ab zwei Jahren in Rheinland-Pfalz einen Anspruch auf sieben Stunden Betreuung und ein Mittagessen in der Kita.

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Um große Unterschiede zwischen Kommunen auszugleichen und einen einheitlichen Standard zu erreichen, hat das Land eine Neuerung in der Personalplanung beschlossen: War bisher die Anzahl der Gruppen dafür ausschlaggebend, wie viele Erzieher in einer Einrichtung benötigt werden, ist nun der Betreuungsumfang jedes einzelnen Platzes maßgebend für die Personalbemessung.

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