Weil sich der 66-Jährige aus dem Hunsrück am zweiten Prozesstag geständig zeigte, fiel das Urteil des Gerichts strafmildernd aus
Kindesmissbrauch: „Böser Onkel“ bekommt Bewährung – Angeklagter war geständig
arahan - Fotolia

Bad Kreuznach/Hunsrück. Geständig, reumütig, nicht vorbestraft: Es sind viele Punkte, die einem 66-jährigen Rentner am Montag, 3. Mai, von der fünften Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zugutegehalten wurden.

Dabei hatte der Mann Mitte November 2017 und am zweiten Weihnachtstag 2017 einem damals fünfjährigen Mädchen aus seinem weiteren Verwandtenkreis jeweils „sexuell motiviert“ in die Hose gefasst. Die Taten gab er am zweiten Verhandlungstag zu und ersparte seinem heute neunjährigen Opfer eine Aussage vor Gericht.

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