Zumindest bis zur Mitte des Rheins läge die Mittelrheinbrücke auf dem Gebiet des Rhein-Hunsrück-Kreises. Ist die Brücke damit keine Kreisangelegenheit?
Repro: Werner Dupuis
Rhein-Hunsrück. Der mit Spannung erwartete gemeinsame Antrag der Kreistagsfraktionen von SPD, FWG und FDP zur Mittelrheinbrücke kam in der Kreistagssitzung nicht zum Zuge. Landrat Marlon Bröhr weigerte sich, diesen auf die Tagesordnung zu setzen.
Seine Begründung: „Die Landkreisordnung sieht vor, dass nur Themen auf die Tagesordnung kommen, die sich mit Kreisangelegenheiten befassen.“ Mit Berufung auf Professor Spannowsky und den Landesrechnungshof erklärte Bröhr, deren Expertisen hätten festgestellt, dass es sich bei der Mittelrheinbrücke um eine Landesbrücke handeln müsse.