Zumindest bis zur Mitte des Rheins läge die Mittelrheinbrücke auf dem Gebiet des Rhein-Hunsrück-Kreises. Ist die Brücke damit keine Kreisangelegenheit?
SDP-Kreistagsmitglied Norbert Neuser platzte daraufhin der Kragen: „Ich bin seit 30 Jahren hier im Kreistag. Solch einen Blödsinn haben wir hier noch nicht veranstaltet. Ich gehe jetzt aus der Sitzung raus und verzichte auf mein Sitzungsgeld. Sorry!“ Bröhr erwiderte trocken: „Das steht Ihnen frei, Herr Neuser.“
Norbert Neuser hatte die Faxen dicke und veließ aus Protest die Kreistagssitzung.
Auch Michael Maurer (SPD) erklärte: „Wir werden das dienstrechtlich von der ADD überprüfen lassen. Mir ist nur nicht klar, warum die Rechtslage im Rhein-Lahn-Kreis eine andere sein soll als im Rhein-Hunsrück-Kreis.“ Im Rhein-Lahn-Kreis hatte der Kreistag beschlossen, das Raumordnungsverfahren unabhängig von der Trägerschaft zu starten – was auch Kernforderung des Antrags der drei Fraktionen im Kreistag Rhein-Hunsrück gewesen wäre.
Dass mit Norbert Neuser ein erfahrener Kreistagspolitiker seine Verärgerung unmissverständlich deutlich machte, überraschte die Mitglieder der drei Fraktionen. Nach der Sitzung bedauerte man, dass es zuvor keine Absprache gegeben hatte. Möglicherweise hätte man dann gemeinsam ebenfalls die Kreistagssitzung verlassen, um ein Zeichen zu setzen.
Thomas Auler (FDP) war ebenfalls sauer: „Die Mittelrheinbrücke ist ein Projekt, das für so viele Menschen im Kreis wichtig ist. Was der Landrat da gemacht hat, ist nicht in Ordnung.“ Michael Boos (SPD) gab zu bedenken: „Die Brücke wird doch hier im Rhein-Hunsrück-Kreis gebaut, zumindest bis zur Mitte des Rheins würde sie also auf Kreisgebiet liegen. Wieso soll die Mittelrheinbrücke dann keine Angelegenheit des Rhein-Hunsrück-Kreises sein?“
Michael Maurer ergänzte: „Das Verhalten von Landrat Bröhr und der CDU-Fraktion betrachte ich als Unverschämtheit. Bröhr und die Kreis-CDU sind die Totengräber der Brücke.“
Für den Fall, dass die ADD entscheiden sollte, dass Bröhr die Zulassung des Antrags nicht hätte verweigern dürfen, kündigte der Landrat an: „Dann gehe ich in die gerichtliche Überprüfung.“