Kein Vergnügen im „Freizeitpark“: Volker Boch zum Rechtsstreit um die Brückenöffnung
Volker Boch.
Jens Weber
Der Rechtsstreit um die institutionelle Einordnung und die damit verbundene „Freigabe“ der Geierlay ist für Juristen wahrscheinlich spannend, für den Bürger kaum zu verstehen – und für die Beteiligten vor allem anstrengend.
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Es ist eine Frage aufgetaucht, die abseits einer Pandemie wohl niemand aufgeworfen hätte, die aber letztlich gerade hinsichtlich der Verantwortlichkeit (und deren Grenzen) interessant ist. Hier zeigt sich, wie einsam Entscheidungsträger sein können, wenn es „eng“ wird.