Landesjugendamt genehmigt mobiles Klassenzimmer der Firma Bohr für den Einsatz in Kindergärten während der Corona-Krise
Jetzt ist der „Schulbus“ auch Kita-tauglich – Mobiles Klassenzimmer darf weitermachen
Carina Göttert-Ochs (links) und Katja Schiel vom Simmerner Gesundheitsamt prüften gestern Morgen das mobile Klassenzimmer auf dem Gelände des Busunternehmens Bohr in Lautzenhausen im Hinblick auf die Hygienevorschriften. Ergebnis: „Keine Bedenken“.
Werner Dupuis

Gödenroth. Das mobile Klassenzimmer in einem umgebauten Reisebus der Firma Bohr, in dem an zwei Tagen in der Woche Vorschulkinder der Gödenrother Kindertagesstätte „Rappelkiste“ auf ihre Einschulung vorbereitet wurden, hat das Landesjugendamt diese Woche aus dem Verkehr gezogen. Hintergrund ist die unterschiedliche Zuständigkeit.

Aktualisiert am 28. Mai 2020 09:54 Uhr
Während für Grundschulen – und für diese war der besondere Schulbus konzipiert – die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zuständig ist, hat das Sagen über Kindertagesstätten das Landesjugendamt. Da der Busunternehmer Timo Bohr seinen Grundschulbus von der ADD prüfen ließ, dieser aber in Gödenroth von Kindergartenkindern genutzt wurde, hätte die Zulassung das Landesjugendamt erteilen müssen.

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