Angeklagter schweigt zum Verhandlungsauftakt
Jagte Hunsrücker fünf Hunde auf zahme Katze? Angeklagter schweigt zum Verhandlungsauftakt
Fünf Hunde jagen auf Geheiß eines Mannes eine Perserkatze und töten diese, während der Mann das Geschehen selbst filmt. Die mit diesem Video verbundene Tat beschäftigt das Amtsgericht. Foto: Video-Screenshot
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Simmern. Vor dem Simmerner Amtsgericht muss sich ein Jäger und professioneller Hundeführer aus dem Hunsrück verantworten, der Hunde auf eine Hauskatze gehetzt und diese zur Tötung des zahmen Tieres animiert haben soll. Zum Auftakt der Verhandlung schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen. Die Tat soll er im Herbst 2018 selbst gefilmt und über WhatsApp verbreitet haben.

Fünf Hunde jagen auf Geheiß eines Mannes eine Perserkatze und töten diese, während der Mann das Geschehen selbst filmt. Die mit diesem Video verbundene Tat beschäftigt das Amtsgericht. Foto: Video-Screenshot
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Nach sieben Minuten waren die entscheidenden Fragen gestellt: Der angeklagte Jäger und Hundeführer stand vor der Frage, ob er sich geständig einlassen wollte oder nicht. Zu Beginn der von Richter Peter Hüttemann geführten Verhandlung am Simmerner Amtsgericht hatte der 31-Jährige erklärt, dass er sich nicht äußern wolle. Nun aber hatte Staatsanwältin Heike Finke von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach vorgetragen, und es war deutlich geworden, dass es zwei mögliche „Lösungswege“ aus diesem Verfahren geben könnte. Entweder wäre ein Geständnis der Schlüssel zu einer Verurteilung mit Geldstrafe oder es ginge laut Forderung der Staatsanwaltschaft um die Verhängung einer Freiheitsstrafe.

Vor Gericht wirkte der Mann viel weniger emotional als das Video vermuten lässt, das ihm zur Last gelegt wird. Die fraglichen Aufnahmen wurden im Herbst 2018 bekannt, zunächst in Jagdkreisen, dann auch bei Behörden und dem Landesjagdverband sowie im Rahmen einer Anzeige bei den Ermittlungsbehörden. Ein Mann hatte mit einem Mobiltelefon gefilmt, wie Hunde eine Katze hetzen, quälen und schließlich töten. Es handelte sich offensichtlich um Jagdhunde, die mutmaßlich dem Mann zugerechnet werden, der das Video aufnimmt und dessen Stimme zu vernehmen ist. Der Mann treibt die Tiere zur Jagd auf die Katze an, lobt die Hunde und fordert geradezu ihren Jagderfolg ein.

Wie Staatsanwältin Finke vor dem Amtsgericht deutlich machte, geht sie fest davon aus, dass der Angeklagte die Jagd auf die Katze sowie die Videoaufnahmen zu verantworten hat und seine Tat zudem bewusst verbreitete. Ebenso wurde von Finke herausgestellt, dass es sich nicht um eine frei lebende, gar wildernde Katze handelte, sondern um eine Perserkatze, ein zahmes Haustier, das sich der ganz offensichtlich mit Vorsatz inszenierten Hetzjagd nicht entziehen konnte.

Die Aufnahmen wurden laut Anklage im Hunsrück gemacht, der Vorwurf der Staatsanwaltschaft richtet sich eindeutig und allein gegen den in einem Ort in der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen lebenden Mann. Der Angeklagte habe „aus Rohheit“ und ohne „einen vernünftigen Grund“ fünf Hunde auf „eine zahme, nicht wildernde Perserkatze“ gehetzt, um die „Hunde scharf zu machen“. Der Mann, der offensichtlich ein Einkommen als Hundeführer erzielt und dem Vernehmen nach auch regelmäßig im Staatsforst zum Einsatz gekommen ist, hat sich laut Finke „erfreut an dem Leiden der Katze“. Er zeige eine „pure Lust am Quälen“, die durch das Jagdrecht nicht gedeckt sei.

Die Staatsanwältin machte deutlich, dass es für sie nur mittels Geständnis eine Möglichkeit geben würde, um eine Freiheitsstrafe zu vermeiden. Daraufhin fragte Richter Hüttemann die beiden Verteidiger des schweigenden Angeklagten: „Macht es überhaupt Sinn, hier ein Rechtsgespräch zu führen?“ Daraufhin erwiderte Verteidiger Rüdiger Böhm: „Ich denke, es ist immer gut, ein Gespräch zu führen.“ Allerdings, so ergänzte Anwalt Martin Ditandy im Einklang mit seinem Kollegen: „Wir haben unterschiedliche prozessuale Vorstellungen, wie weiter verfahren werden kann und soll.“ Staatsanwältin Finke bekräftigte unterdessen, dass sie sich bei einem Geständnis „zu einer Geldstrafe durchringen“ könne und zu einem zeitlich begrenzten Tierhalteverbot. Auch die Haltung eines privaten Haustieres sei dann möglicherweise vorstellbar.

Die Verteidigung erbat nach diesem kurzen Austausch eine Unterbrechung der Sitzung, um sich mit ihrem Mandanten zu besprechen. Die von Richter Hüttemann dafür angesetzten zehn Minuten verlängerten sich auf etwa die doppelte Zeit, bis die Sitzung fortgesetzt wurde. Das Ergebnis der Pause war deutlich: „Mit der Vorstellung der Staatsanwaltschaft können wir uns nicht anfreunden“, erklärte Anwalt Böhm. Daraufhin erläuterte Richter Hüttemann den nächsten Schritt im Verfahren.

Ein sogenanntes Stimmenvergleichsgutachten soll Aufschluss darüber geben, ob der Angeklagte diejenige Person ist, welche die Hunde auf die Katze hetzt. Zunächst müsse nun geprüft werden, ob das zur Begutachtung vorliegende Material ausreicht, um eine solche Expertise zu erstellen. Dann würde, wie Richter Hüttemann erläuterte, der Angeklagte von einer Polizeidienststelle aus den beauftragten Gutachter anrufen, um im Rahmen eines solchen Telefonats einen Stimmenvergleich vorzunehmen. Bis ein Ergebnis dieses Gutachtens vorliegt, ist die Hauptverhandlung ausgesetzt.

Von unserem Chefreporter
Volker Boch

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