Vor Gericht wirkte der Mann viel weniger emotional als das Video vermuten lässt, das ihm zur Last gelegt wird. Die fraglichen Aufnahmen wurden im Herbst 2018 bekannt, zunächst in Jagdkreisen, dann auch bei Behörden und dem Landesjagdverband sowie im Rahmen einer Anzeige bei den Ermittlungsbehörden. Ein Mann hatte mit einem Mobiltelefon gefilmt, wie Hunde eine Katze hetzen, quälen und schließlich töten. Es handelte sich offensichtlich um Jagdhunde, die mutmaßlich dem Mann zugerechnet werden, der das Video aufnimmt und dessen Stimme zu vernehmen ist. Der Mann treibt die Tiere zur Jagd auf die Katze an, lobt die Hunde und fordert geradezu ihren Jagderfolg ein.
Wie Staatsanwältin Finke vor dem Amtsgericht deutlich machte, geht sie fest davon aus, dass der Angeklagte die Jagd auf die Katze sowie die Videoaufnahmen zu verantworten hat und seine Tat zudem bewusst verbreitete. Ebenso wurde von Finke herausgestellt, dass es sich nicht um eine frei lebende, gar wildernde Katze handelte, sondern um eine Perserkatze, ein zahmes Haustier, das sich der ganz offensichtlich mit Vorsatz inszenierten Hetzjagd nicht entziehen konnte.
Rhein-Hunsrück. Tierschützer sind in heller Aufregung, seit ein Tötungsvideo die Runde macht, das vermutlich ein im Rhein-Hunsrück-Kreis lebender Jäger aufgenommen hat. Es zeigt, wie mehrere Jagdhunde auf eine Katze gehetzt werden – offensichtlich von dem Mann angetrieben, der das Video selbst ...Mann hetzt Hunde auf wehrlose Katze: Video nährt schrecklichen Verdacht gegen Züchter aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis
Die Staatsanwältin machte deutlich, dass es für sie nur mittels Geständnis eine Möglichkeit geben würde, um eine Freiheitsstrafe zu vermeiden. Daraufhin fragte Richter Hüttemann die beiden Verteidiger des schweigenden Angeklagten: „Macht es überhaupt Sinn, hier ein Rechtsgespräch zu führen?“ Daraufhin erwiderte Verteidiger Rüdiger Böhm: „Ich denke, es ist immer gut, ein Gespräch zu führen.“ Allerdings, so ergänzte Anwalt Martin Ditandy im Einklang mit seinem Kollegen: „Wir haben unterschiedliche prozessuale Vorstellungen, wie weiter verfahren werden kann und soll.“ Staatsanwältin Finke bekräftigte unterdessen, dass sie sich bei einem Geständnis „zu einer Geldstrafe durchringen“ könne und zu einem zeitlich begrenzten Tierhalteverbot. Auch die Haltung eines privaten Haustieres sei dann möglicherweise vorstellbar.
Die Verteidigung erbat nach diesem kurzen Austausch eine Unterbrechung der Sitzung, um sich mit ihrem Mandanten zu besprechen. Die von Richter Hüttemann dafür angesetzten zehn Minuten verlängerten sich auf etwa die doppelte Zeit, bis die Sitzung fortgesetzt wurde. Das Ergebnis der Pause war deutlich: „Mit der Vorstellung der Staatsanwaltschaft können wir uns nicht anfreunden“, erklärte Anwalt Böhm. Daraufhin erläuterte Richter Hüttemann den nächsten Schritt im Verfahren.
Ein sogenanntes Stimmenvergleichsgutachten soll Aufschluss darüber geben, ob der Angeklagte diejenige Person ist, welche die Hunde auf die Katze hetzt. Zunächst müsse nun geprüft werden, ob das zur Begutachtung vorliegende Material ausreicht, um eine solche Expertise zu erstellen. Dann würde, wie Richter Hüttemann erläuterte, der Angeklagte von einer Polizeidienststelle aus den beauftragten Gutachter anrufen, um im Rahmen eines solchen Telefonats einen Stimmenvergleich vorzunehmen. Bis ein Ergebnis dieses Gutachtens vorliegt, ist die Hauptverhandlung ausgesetzt.