Kritik an Schulplatzvergabe
IGS Emmelshausen wehrt sich gegen Aussagen der ADD
In diesem Jahr haben sich deutlich mehr Schüler für die fünfte Klasse der IGS Emmelshausen angemeldet, als es Plätze gibt. Das Auswahlverfahren sorgt für Aufregung.
Markus Mallmann/IGS Emmelshausen. Markus Mallmann/ IGS Emmelshausen

Die Schulleitung der IGS Emmelshausen bricht ihr Schweigen und äußert sich zu den Vorwürfen, sie habe Fehler beim Aufnahmeverfahren für das kommende Schuljahr gemacht. Das hatte zuvor die ADD unserer Zeitung mitgeteilt. Die IGS wehrt sich deutlich.

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Die IGS Emmelshausen nimmt Stellung zum zuletzt häufig kritisierten Aufnahmeverfahren für das kommende Schuljahr. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte auf Anfrage unserer Zeitung berichtet, die Schule habe dabei aufgrund von Unkenntnis der Kreisgrenzen einen Fehler gemacht und Plätze an Schüler mit Wohnsitz außerhalb des Rhein-Hunsrück-Kreises vergeben. In der Debatte wurde zudem geäußert, die Schule habe den hohen Zulauf infolge der Schließung der Bischöflichen Realschule Marienberg Boppard nicht abgesehen. Dazu teilt die IGS nun in einem Schreiben auf ihrer Internetseite mit, „dass sie sich vor dem Aufnahmeverfahren der kommenden großen Bewerberzahl bewusst war und zudem die Kreisgrenzen genau kennt“.

Bei dem Aufnahmeverfahren hatten wegen großer Nachfrage und der auf 112 begrenzten Zahl an Plätzen pro Jahrgang mehr als 40 Kinder keinen Platz für die fünfte Klasse im kommenden Schuljahr bekommen. Weil darunter auch etliche Kinder aus Emmelshausen und den umliegenden Orten waren – während zehn Kinder mit Wohnsitz außerhalb des Kreisgebietes zunächst eine Zusage erhielten –, entbrannte eine Debatte. Der Rhein-Hunsrück-Kreis bat um Prüfung des Aufnahmeverfahrens. In der Folge stellte die ADD den oben beschriebenen Fehler fest und sagte den zehn Kindern wieder ab, zehn Schüler aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis sollten nachrücken.

Weiter teilt die Schulleitung mit: „Über den strittigen Punkt der Randgebiete des Landkreises gab es im Vorfeld des Losverfahrens einen schriftlichen Austausch mit der Schulbehörde, in dessen Konsequenz auch Kinder aus den Randorten des ’Gebietes des Trägers’ berücksichtigt wurden. Dieser Punkt wurde im Nachhinein von Juristen anders bewertet. Die damit verbundenen Konsequenzen für die betroffenen Kinder bedauern wir sehr.“

Wie passt diese Darstellung zur Aussage der ADD, dass der Fehler im Aufnahmeverfahren allein auf die Unkenntnis der Schule zu den Kreisgrenzen zurückzuführen sei? Liegt der Fehler also doch bei der ADD? Auf eine kurzfristige Anfrage unserer Zeitung vom Donnerstagnachmittag bittet die Aufsichtsbehörde tags darauf zunächst um Aufschub. Man werde das Verfahren noch einmal prüfen, teilt die ADD mit. Dafür benötige man aber etwas mehr Zeit. Eine Antwort stellt die Behörde für die kommende Woche in Aussicht.

Schule beschreibt Aufnahmeverfahren näher

In der Stellungnahme der IGS Emmelshausen bringt die Schulleitung ihre Freude darüber zum Ausdruck, dass man es in den vergangenen Jahren „dank sehr guter pädagogischer und fachlicher Arbeit geschafft hat, viele Eltern der Grundschulkinder von der Qualität der Schule zu überzeugen. Dies – und nicht vorrangig äußere Umstände wie Schulschließungen in der Umgebung – habe zu der hohen Schulplatznachfrage geführt“. An der Schulform IGS biete man Schülern die Möglichkeit, alle Abschlüsse zu erreichen. „Deshalb ist sie sowohl bestrebt als auch vom zuständigen Ministerium angewiesen, einen großen Anteil von Schülerinnen und Schülern mit hoher Leistungsfähigkeit und -bereitschaft aufzunehmen“, schreibt die Schulleitung in der Stellungnahme.

In dem Schreiben geht die IGS näher auf das Auswahlverfahren ein. So werden vor dem eigentlichen Losverfahren Plätze für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf reserviert. Zur Vergabe der übrigen Schulplätze werden die Schüler anhand ihrer Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht für das Losverfahren in drei Leistungsgruppen aufgeteilt. 50 Prozent der verbleibenden Plätze werden an die stärksten Schüler vergeben, jeweils 25 Prozent an die beiden anderen Leistungsgruppen. „Aus Gründen der Fairness haben wir uns entschieden, keine weiteren Kriterien, durch die Kinder bevorzugt aufgenommen werden könnten, festzulegen. Wir sind nämlich der Meinung, dass alle Kinder aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis die gleiche Chance haben sollen, eine IGS zu besuchen.“

Eine „Lenkung“ der Schülerschaft in Richtung einer starken Oberstufe für die IGS will die ADD in einer gemeinsamen Auskunft mit dem Bildungsministerium auf Anfrage unserer Zeitung in diesem Verfahren nicht sehen. Das Verfahren sei schulrechtlich in der Übergreifenden Schulordnung (ÜSchO) geregelt. „Eine politische Einflussnahme besteht nicht.“

Aus der Region wurde zuletzt die Forderung laut, zumindest temporär zusätzliche Plätze an der IGS Emmelshausen zu schaffen, um der hohen Nachfrage nachzukommen. Eine Erhöhung der Klassengröße oder eine zusätzliche fünfte Klasse werden als Möglichkeiten dazu vorgeschlagen. ADD und Bildungsministerium sehen den Bedarf dafür jedoch nicht, teilen Sie unserer Zeitung mit: „Da genügend Schulplätze an den übrigen Schulformen im Landkreis zur Verfügung stehen, gibt es keinen Bedarf bezüglich einer Erhöhung.“

In Debatten in der Angelegenheit war immer wieder zu hören, dass Integrierte Gesamtschulen mit wenigen Ausnahmen in der Regel vierzügig konzipiert sind. Die ADD begründet dies auf unsere Anfrage: „Alle Integrierten Gesamtschulen, die im Zuge der Schulstrukturreform gegründet worden sind, sind vierzügig angelegt. Die Festlegung erfolgte aus pädagogischen und organisatorischen Gründen. Gleichzeitig sollte das bestehende, breit gefächerte Schulsystem in seiner Gesamtheit nicht destabilisiert werden. Die Vierzügigkeit dient daher der Stabilisierung der gesamten Bildungslandschaft.“

Mit der IGS in Kastellaun gibt es im Kreis eine der wenigen Ausnahmen, sie ist seit jeher sechszügig. „Die Integrierte Gesamtschule Kastellaun ist weit vor der Schulstrukturreform entstanden. Sie diente der damaligen Sicherstellung der größeren schulischen Grundversorgung im speziellen Raum Kastellaun.“

Die schulische Grundversorgung werde durch den Schulträger mithilfe einer langfristigen Schulentwicklungsplanung sichergestellt, erklärt die ADD. Der schulische Bedarf werde in Rheinland-Pfalz durch Gymnasien, Realschulen plus und Integrierte Gesamtschulen gleichermaßen gedeckt. Die Einrichtung einer Integrierten Gesamtschule geschieht auf Antrag des Schulträgers und mit Genehmigung des Ministeriums für Bildung auf der Grundlage der benötigten Schulplätze. Sollte die Nachfrage nach IGS-Plätzen im Zuge der demografischen Entwicklung dauerhaft ansteigen, obliege es dem Schulträger zu prüfen, ob er den Antrag auf Genehmigung einer weiteren Integrierten Gesamtschule stellt, ordnet es die Schulaufsichtsbehörde in der Auskunft weiter ein.

Vor der nun erfolgten Stellungnahme der IGS Emmelshausen hatte die Schule unserer Zeitung in der Sache keine Auskunft gegeben. In der Region war zu vernehmen, es habe eine Anweisung an die Schule gegeben, in der Sache nicht mit den Medien zu kommunizieren. Dies verneinen ADD und Bildungsministerium auf unsere Anfrage hin ausdrücklich.

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