Sanierung der Strecke läuft
Hunsrückquerbahn: Landrat strebt Personenverkehr an
Mit großen Traktoren transportieren die Baufirmen den Schotter zur Sanierung der Hunsrückquerbahn wie hier bei Ellern - mitunter verbunden mit viel Lärm und Erschütterungen die die Anwohner in der Nähe der Strecke über sich ergehen lassen müssen.
Thomas Torkler

Landrat Volker Boch hat sich in Schreiben an Volker Wissing, Katrin Eder, den DB-Konzernbevollmächtigten, Klaus Vornhusen, und den Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamts, Stefan Dernbach, für Personenverkehr auf der Hunsrückquerbahn starkgemacht.

Personenverkehr muss für Landrat Volker Boch die Perspektive für die Hunsrückquerbahn zwischen Langenlonsheim und Büchenbeuren sein. Rund um die Uhr laufen derzeit die Arbeiten für die Sanierung der Bahnstrecke – mitunter sehr zum Leidwesen der in Gleisnähe wohnenden Bevölkerung, die eine hohe Lärmbelastung – auch nachts – ertragen muss.

Während sich Mitte April der Stadtrat Simmern sowie das Jugendparlament Simmern-Rheinböllen in einer Resolution für Personenverkehr auf der Hunsrückquerbahn ausgesprochen hat und dies auch auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderats Simmern-Rheinböllen am Donnerstag, 8. Mai, steht, ist Landrat Volker Boch bereits rund zwei Wochen zuvor diesbezüglich tätig geworden. In vier Schreiben an den seinerzeit noch amtierenden Bundesverkehrsminister Volker Wissing, an die rheinland-pfälzische Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Katrin Eder, sowie an den Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn AG für Rheinland-Pfalz und Saarland, Klaus Vornhusen, und an den Präsidenten des Eisenbahn-Bundesamtes, Stefan Dernbach, brachte Boch vor einem Monat deutlich zum Ausdruck, wohin die Zugreise im Hunsrück seiner Auffassung nach gehen sollte.

Boch nimmt in seinen Schreiben Stellung zum Informationstreffen, zu dem die Deutsche Bahn (DB) bzw. das für das Streckennetz zuständige DB-Unternehmen InfraGO Vertreter der Kommunen eingeladen hatte. „Die erhaltenen Informationen haben die anwesenden Vertreter der Kommunen und der Region teils erheblich irritiert“, schreibt Boch. Dass die Sanierungsmaßnahme ausschließlich auf eine Nutzung der Trasse durch Güterver­kehr für bis zu sieben Fahrten pro Tag reduziert sein soll, mit einer Geschwindigkeit je nach Streckenabschnitt zwischen 10 und maximal 20 km/h, habe der Kreistag in seiner Sitzung am 31. März sehr kontrovers diskutiert.

Grundtenor im Kreisgremium: Die Reduzierung auf ein Minimalmaß an Güterverkehr bei äußerst niedriger Geschwindigkeit sowie Frequenz sei nicht nachvollziehbar. Auch in einer Aussprache in der jüngsten Kreistagssitzung am Montag, 5. Mai, war man sich einig, das Thema mit Nachdruck weiterverfolgen zu wollen (weiterer Bericht folgt).

InfraGo stützt sich offenbar auf einen Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes vom 6. August 2013, in dem sowohl die Zugfrequenz als auch die Ge­schwindigkeit auf der Strecke abgesenkt wurde. Dieser Bescheid dürfte Grundlage der aktuellen Baumaßnahme sein, vermutet der Landrat.

Eindrucksvolle Mengen an Material stehen entlang der Strecke bereit, verbaut zu werden.
Thomas Torkler

Nach Auffassung des Landrats müsse es jedoch im Interesse der DB liegen, dass die gerichtlich durch Urteile der Jahre 2007 und 2022 verfügte Sanierung der Strecke im Sinne eines Nutzungsinteresses und damit auch des Steu­erzahlers so umgesetzt werden sollte, dass sie effizient sei und positiv wirke. Die durch die Deutsche Bahn im Jahr 2014 beim Eisenbahn-Bundesamt beantragte Kapazitätsabsenkung müsse faktisch aufgehoben und die akute Sanierungsmaßnahme in diesem Sinne fortgeschrieben werden. „Ziel der aktuellen Maßnahme muss sein, eine Aktivierung der Strecke für den Personenverkehr perspektivisch zu ermöglichen“, schreibt Boch.

Bei der Sanierung der Hunsrückquerbahn kommen schwere Maschinen zum Einsatz, wie dieser Highspeed-Dozer, der laut Beschreibung des Unternehmens "die Schubkraft einer Raupe, die Wendigkeit eines Radladers und die Planiergenauigkeit eines Graders" vereint.
Thomas Torkler

Auf die Reaktivierung ziele aktuell schließlich auch die Untersuchung des Landes Rheinland-Pfalz ab, um Kosten und Nutzen von Wiederinbetriebnahmen ehemals durch Personenverkehr genutzter Bahnstrecken im ländlichen Raum zu prüfen. „In diesem Kontext sollte die von Ihrem Unternehmen ak­tuell umgesetzte Maßnahme einen öffnenden Charakter haben“, empfiehlt der Landrat den Konzernbevollmächtigten Vornhusen. Positiv wertet der Landrat, dass bei der kürzlich veröffentlichten Rangfolge im Hinblick auf die Kosten-Nutzenrechnung für eine Reaktivierung von Bahnstrecken in Rheinland-Pfalz noch keine Einstufung die Hunsrückquerbahn erfolgt sei. Wegen der laufenden Streckensanierung im Hunsrück sei eine Bewertung zurückgestellt worden, hieß es seinerzeit. Das lässt den Rückschluss zu, dass Ministerin Katrin Eder die Hunsrückquerbahn im Hinblick auf eine Sanierung durchaus im Fokus hat.

Bundes- und Landesverkehrsministerien, Bevollmächtigter der DB und Eisenbahnbundesamt sind allein schon vier offizielle Stellen, die mit der Materie befasst sind. Von den heimischen Kommunen und Behörden, die betroffen sind, ist noch gar keine Rede. So erscheint es folgerichtig, wenn der Landrat dem Bevollmächtigen Vornhusen einen runden Tisch unter dessen Führung vorschlägt, um auf diese Weise ein gemeinsames Vorgehen unter Einbeziehung der Region zu realisieren.

„Ziel sollte dabei sein, die lau­fende Maßnahme mit den Überlegungen für eine Reaktivierung für Personenverkehr in Einklang zu bringen. Der sinnvolle Einsatz von Steuergeldern unter dem Eindruck der vorliegenden Gerichtsurteile würde sich aus meiner Sicht auf diese Weise und mit der beschriebenen Zielrichtung erheblich positiver gestalten lassen, als die laufende Maßnahme derzeit den Anschein erweckt“, schreibt Volker Boch an Vornhusen.

„Ich gehe fest davon aus, dass die Aktivierung der nicht stillgelegten Strecke der Hunsrückquerbahn, die bekanntlich Teil des Netzplans der Deutschen Bahn ist, durch Ihr Unternehmen positiv gesehen wird. Entsprechend gehe ich ebenfalls davon aus, dass Sie alles dafür tun, dass die Trasse durch die vorliegende Investition in einem erheblichen zweistelligen Millionenbereich so ertüchtigt werden kann, dass hier in absehbarer Zukunft wieder Personenzüge verkehren können.“
Landrat Volker Boch an DB-Bevollmächtigten

Das Schreiben des Landrats an den Bevollmächtigten schließt mit dem Statement: „Ich gehe fest davon aus, dass die Aktivierung der nicht stillgelegten Strecke der Hunsrückquerbahn, die bekanntlich Teil des Netzplans der Deutschen Bahn ist, durch Ihr Unternehmen positiv gesehen wird. Entsprechend gehe ich ebenfalls davon aus, dass Sie alles dafür tun, dass die Trasse durch die vorliegende Investition in einem erheblichen zweistelligen Millionenbereich so ertüchtigt werden kann, dass hier in absehbarer Zukunft wieder Personenzüge verkehren können.“

Gegenüber Volker Wissing äußerte sich Boch ähnlich: „Aus regionaler Sicht würde die Maßnahme einen deutlich höheren Zweck erfüllen, wenn die Bautätigkeiten eine spätere Nutzung der Trasse durch Personenverkehr vorbereiten würde.“ An Ministerin Eder gerichtet, ergänzte Boch, ohne eine Perspektive für Personenverkehr stelle sich die Frage, welchen höheren Zweck die Maßnahmen erfüllen würden, wenn es lediglich bei einer reduzierten Geschwindigkeit bliebe und damit eine Nutzung, der Trasse für Personenverkehr faktisch ausgeschlossen würde. „Aus meiner Sicht wäre es daher sehr sinnvoll, die gerichtlich angeordnete Sanie­rungsmaßnahme der Deutschen Bahn jetzt mit dem auf Personenverkehr ausgerichteten Reaktivierungsvorhaben des Landes Rheinland-Pfalz zu verknüpfen.“

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