Durfte der Rhein-Hunsrück-Kreis das Defizit des GKM-Standorts Heilig Geist von Juli 2024 bis Ende 2025 tragen? Mit der Klage der Kreuznacher Diakonie gegen den Kreis befasste sich das Verwaltungsgericht Koblenz. Philipp Lauer
Für den Erhalt des Heilig Geist Krankenhauses trug der Rhein-Hunsrück-Kreis mit der Stadt Boppard und der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist Defizite in den Jahren 2024 und 2025. Dagegen hatte die Stiftung Kreuznacher Diakonie geklagt.
Lesezeit 2 Minuten
Die Klage der Stiftung Kreuznacher Diakonie gegen den Rhein-Hunsrück-Kreis hatte am Verwaltungsgericht Koblenz keinen Erfolg. Das Gericht wies die Klage als unzulässig zurück. Die Diakonie hat Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt.