Durch diesen Schritt wird letztlich vorerst nicht bekannt, wer den Antrag überhaupt gestellt hatte. Gerichtsdirektorin Hill gab den Namen des Gläubigers am Dienstag aufgrund der Verfahrenseinstellung nicht bekannt. Auch Politik und FFHG hatten dazu Ende vergangener Woche keine Angaben machen können. Während die Politik auf Ebene von Verbandsgemeinde, Kreis und Land in das Verfahren nicht eingebunden war, wollte die FFHG wohl nicht darlegen, wer ausstehende Summen einforderte. Für eine Stellungnahme war der von der FFHG eingesetzte Sprecher am Dienstag zunächst nicht zu erreichen.
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hatte den Gläubiger als Antragsteller zuletzt noch dazu aufgefordert, weitere Akten zur Vervollständigung einzureichen, um die mögliche Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens genau prüfen zu können. Dazu ist es in dem nebulös wirkenden Vorgang wohl nicht mehr gekommen, die Geschäfte am Hahn laufen weiter.
Auch im Innenausschuss des Landtages wurde am Dienstag der Hahn thematisiert – dort wies Innen-Staatssekretär Randolf Stich ebenfalls darauf hin, dass das Verfahren eingestellt sei.