Dienstleister initiiert Verfahren gegen die Flughafengesellschaft - Amtsgericht Bad Kreuznach prüft Akten und Sachlage
Hahn-Gläubiger beantragt Insolvenzverfahren gegen Flughafengesellschaft – Amtsgericht Bad Kreuznach prüft
Ein Gläubiger der Flughafengesellschaft FFHG hat jetzt beim Amtsgericht Bad Kreuznach Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt. Ob dieses eingeleitet wird, ist noch offen. Derzeit prüft das Gericht das Verfahren. Foto: Thomas Torkler
Thomas Torkler

Flughafen Hahn. Ein Gläubiger der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) fordert offensichtlich Geld. Wie das Amtsgericht Bad Kreuznach auf Nachfrage erläutert, liegt ein Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens vor. Dieser ist, wie Gerichtsdirektorin Brigitte Hill erklärt, am Dienstag dieser Woche um 16 Uhr beim Gericht eingegangen. Eingereicht wurde er nicht von der FFHG als betroffenem Unternehmen selbst, sondern von einem Gläubiger, dessen Name nicht veröffentlicht ist.

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Ein Gläubiger der Flughafengesellschaft FFHG hat jetzt beim Amtsgericht Bad Kreuznach Antrag auf Eröffnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens gestellt. Ob dieses eingeleitet wird, ist noch offen. Derzeit prüft das Gericht das Verfahren. Foto: Thomas Torkler
Thomas Torkler

„Das Verfahren befindet sich noch in der Prüfung“, betont Gerichtsdirektorin Hill. Dem Antragsteller ist demnach seitens des Amtsgerichts mit einer Frist von zwei Wochen noch einmal die Möglichkeit eingeräumt worden, notwendige Akten zu vervollständigen. Liegen diese in ausreichendem Maß vor, muss das Gericht entscheiden, ob ein vorläufiges Insolvenzverfahren offiziell eröffnet wird. Erst dann könnte es dazu kommen, dass vom Amtsgericht ein Insolvenzverwalter bestellt wird. Ob es dazu überhaupt kommen wird, ist also noch offen.

Wie Hill erläutert, wurde der Antrag nicht vom betroffenen Unternehmen selbst, sondern von einem Gläubiger der Flughafengesellschaft gestellt. Dies wurde auch dem Innenministerium in Mainz bekannt, wie Ministeriumssprecherin Sonja Bräuer auf Anfrage bekräftigt: „Durch einen Hinweis aus dem Mitarbeiterkreis der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) hat das Innenministerium davon Kenntnis erhalten, dass ein Gläubiger-Insolvenzantrag gegen die FFHG gestellt worden sein soll. Das zuständige Insolvenzgericht hat bestätigt, dass es aktuell einen Antrag prüft. Bei diesem Antrag handelt es sich um einen Gläubiger-Insolvenzantrag und nicht um einen Insolvenzantrag des Unternehmens.“

Wer hat Insolvenzantrag gestellt?

Aufgrund der Tatsache, dass nicht die FFHG, sondern ein Gläubiger das Verfahren initiiert wissen möchte, stellt sich die Frage, wer dies sein könnte. Auf Anfrage gibt das Amtsgericht dazu keine Auskunft, auch seitens der FFHG wurden dazu auf Anfrage am Freitag keine Angaben gemacht.

„Das Innenministerium hat auf Basis des Hinweises unmittelbar den chinesischen Generalkonsul in Frankfurt um weitere Informationen gebeten, da die FFHG trotz massiver Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den gesamten Luftverkehr im ersten Quartal 2021 einen Zuwachs bei der Fracht von 52,5 Prozent verzeichnete. Damit belegt der Hahn bei der Fracht aktuell Rang vier unter den Verkehrsflughäfen in Deutschland“, erklärt das Innenministerium in Mainz weiter. Offensichtlich ging es dem Haus darum, unverzüglich mögliche Liquiditätsprobleme zu überprüfen. Die Neuigkeit vom Hahn, die sich am Donnerstagabend nach und nach verbreitet hatte, war auch Thema des Wirtschaftsausschusses im Landtag, der am Freitag zusammenkam.

Derzeit scheint es allerdings ein Stochern im Nebel zu sein, um welchen Gläubiger es sich konkret handelt und wie die exakte Wirtschaftslage der FFHG aussieht. Die regionale Politik kann dazu keinerlei konkrete Angaben machen. Landrat Marlon Bröhr kommentierte auf Anfrage unserer Zeitung: „Für eine qualifizierte Stellungnahme weiß ich noch zu wenig über den Sachverhalt. Ich denke aber, dass die nächsten Tage einiges an Aufklärung bringen werden, wie es in Zukunft am Hahn weitergeht.“ Der Vorsitzende des Zweckverbands Flughafen Hahn, Kirchbergs Verbandsgemeindebürgermeister Harald Rosenbaum, erklärte auf Anfrage unserer Redaktion: „Wir haben das zur Kenntnis genommen, müssen aber zuerst klären, welche Hintergründe zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens geführt haben. Momentan haben wir für eine Stellungnahme zu wenig Informationen. Nach wie vor ist der Flughafen Hahn extrem wichtig für die Arbeitsplätze in unserer Region.“ Es war am Freitag klar zu erkennen, dass es im politischen Umfeld des Flughafens zuvor keine Informationen zu einer solchen Entwicklung gegeben hat.

Unterdessen scheint aber auch klar zu sein, dass nur eines der Dienstleistungsunternehmen, die für die FFHG arbeiten, den Antrag bei Gericht gestellt haben kann. Einige dieser Dienstleister sind wiederum Töchter der FFHG beziehungsweise der übergeordneten HNA Airport Group. Wenn die HNA selbst oder eine Tochter der FFHG den Antrag als Gläubiger der FFHG gestellt hätte, wäre dies wahrscheinlich bekannt geworden.

Keine erneute Unruhe am Hahn

Ein langjähriger regionaler Dienstleister des Flughafens zeigte sich auf Anfrage am Freitag klar an der Seite des Hunsrück-Airports: „Wir haben diesen Antrag nicht gestellt“, sagt Timo Bohr, der mit seiner Familie und dem Unternehmen Bohr Omnibus GmbH seit fast 25 Jahren am Hahn wirkt. „Wir sind seit der ersten Stunde Partner des Flughafens. Wir wissen im Moment selbst nicht, wer diesen Antrag gestellt haben könnte“, erklärt Bohr weiter, „wir müssen jetzt selbst die weitere Entwicklung abwarten. Ich hoffe nur, dass es durch den Antrag und ein mögliches Verfahren jetzt keine erneute Unruhe am Hahn gibt. Bestreben der Firma Bohr ist es ganz klar, dass es am Flughafen weitergeht und der 24-stündige Flugbetrieb weiterhin möglich ist. Dafür müssen wir uns in der Region gemeinsam stark machen.“

Anliegen von Unternehmern wie Bohr ist es, dass der Hahn nicht wieder in die Negativschlagzeilen gerät und insgesamt eine gute Zukunft hat. Die Kennzahlen der Fracht waren zuletzt positiv, sodass – trotz Pandemie – wenig vorstellbar erscheint, dass die Liquidität des Flughafens gefährdet ist. Aufklärung dürfte es erst geben, wenn das Gericht entscheidet, ob es ein Verfahren eröffnet oder nicht.

Von unseren Redakteuren Volker Boch und Thomas Torkler

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